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fatama:2017_aachen:workshops:veranstaltungsrecht_und_haftung

Veranstaltungsrecht und Haftung

Workshopleitung: Karin Qiu
Workshopblock:1
Anwesende Hoschulen:
Uni Bremen, Tu Braunschweig, TU Dresden, FAU Erlangen-Nürnberg, TU Kaiserslautern, TU Darmstadt, Uni Duisburg-Essen, TU Hamburg, RWTH, HS Augsburg, Uni Paderborn, HTW Dresden, FH Aachen, Uni Hannover, Uni Kassel, Hochschule Coburg, Hochschule München


Uni Bremen:

  • Asta unterschreibt und haftet
  • Sicherheitskonzept von der Stadt
  • 2000 Leute, Foyer-Partys
  • Haben ein Sicherheitskonzept, aber wenn etwas trotzdem schief läuft, sind sie auch Schuld

Uni Duisburg-Essen

  • Partys in Club
  • haben keine Haftung
  • Müssen sich um keine Security und so weiter kümmern
  • Asta hat eine Veranstaltungshaftpflicht, außer bei Beachpartys
  • Uni weiß nicht, dass harter Alkohol ausgeschenkt wird
  • Sucht sich selbst einen Sicherdienst aus, außer bei Clubveranstaltungen

Aachen:

  • Strafrechtliche Verfolgung läuft über die Uni, aber andere Schäden für die haftet der Veranstalter
  • Brandschutzbeauftragter der Uni ist stark involviert und unterstützt die Fachschaften
  • Gibt einige Mitglieder der Uni, die gegen Veranstaltungen sind
  • Hochschule arbeitet intern ein Veranstaltungskonzept aus, das juristisch abgesichert ist und dieses Dokument wird weitergeleitet
  • Security für Veranstaltung für 1500 bis 2000 Leute
  • Drängen vor dem Gebäude
  • Um fünf Uhr bereits anstellen und Glasflaschen werfen
  • Security hat keinen guten Job gemacht, um diesen Problemen entgegenzuwirken
  • Ein Teil der Verantwortung lässt sich an die Security übertragen
  • Stadt gewährt Ausschankgenehmigungen usw. will aber am liebsten nicht viel von der Veranstaltung wissen
  • An der Hochschule darf so lange gefeiert werden, wie der Raum gebucht ist und in der Stadt muss um 22 Uhr beendet werden

Uni Stuttgart

  • Kleinere Veranstaltungen müssen nur mit der Uni abgestimmt werden, größere mit der Stadt usw.
  • Veranstalter haftet persönlich
  • Mitarbeiter aus dem Dezanat für Bauten und Veranstaltungen übernimmt mit die Planung und Haftung
  • Uni hat einen Rahmenvertag mit einer Security, die genutzt werden muss
  • Anmeldung von Veranstaltungen: Genehmigung für Einnahmen usw. Frage: Wie wird es bei anderen Partys gehandhabt
  • Veranstaltungen müssen um eine bestimmte Uhrzeit beendet werden auf Grund der Lautstärke

TU Dresden

  • Veranstaltungshaftpflicht über den StuRa
  • Verbot Hartalkohol

Hochschule Augsburg

  • Ticket an der Karte, das jeder für seine Schäden selbst haftet
  • ca 100 bis 120 Leute
  • Fachschaft ist nicht im Hochschulorgan und ist nicht Teil der Hochschule
  • Hochschulkino, Publicviewing war einmal ein bisschen zu hoch, sodass es als Bauwerk zählte und musste deswegen einwenig was zahlen

TU Darmstadt

  • Ein Dozent ist bei Veranstaltungen vor Ort bei größeren Veranstaltungen in der Uni

TU Kaiserslautern

  • Haben ein Plan für alle Eventualitäten, der aber auf 40000-60000 Ausgelegt und auf die entsprechende Größe runter gebrochen
  • Bis 4000 Leute
  • Asta haftet und guckt sich die Konzepte an und unterschreibt

Zusammenfassung

Kategorisieren in Hörsaal und Club Veranstaltungen
Veranstaltungskonzept ausarbeiten
​​​​​​​Bestehende Konzepte werden über Slack weitergegeben

fatama/2017_aachen/workshops/veranstaltungsrecht_und_haftung.txt · Zuletzt geändert: 2019/06/04 19:44 von admin