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fatama:2015_darmstadt:workshops:zivilklausel

Vortrag und Workshop zum Thema Zivilklausel:

Vortrag

Workshop-Protokoll

Workshopleiter: Nina Eisenhardt, Jan-Martin Steitz (TU DARMSTADT)
Workshopblock: Block 5 Samstag, 16.05.2015, 11:30 – 13:00 Uhr
Protokollant: Christian Bölling (TU DARMSTADT)
Teilnehmer: HAMBURG, STUTTGART, KARLSRUHE, DRESDEN, ERLANGEN, DARMSTADT

Zu Beginn wurden unterschiedliche fiktive Forschungsvorhaben vorgestellt, die als Fallstudien zur Anwendung der Zivilklausel an der TU Darmstadt dienen. Im vorhergehenden Vortrag wurden bereits die Zivilklausel als solche und das an der TU Darmstadt vom Senat beschlossene Verfahren zur Anwendung der Zivilklausel vorgestellt. Die Checkliste dient dabei dem Forschenden als Entscheidungshilfe, um die Zivilklauselrelevanz des geplanten Forschungsvorhabens einschätzen zu können. Es wurden zur Bearbeitung der Fallstudien mehrere Kleingruppen gebildet, die die Vorhaben aus anhand der Checkliste auf ihre Relevanz in Bezug auf die Zivilklausel der TU Darmstadt bewertet haben. Die Entscheidungen wurden anschließend der gesamten Gruppe vorgestellt und zur diskutiert.

Thema Keramikwerkstoff:

Zielstellung des Projektes ist die Analyse des Stands der Technik und das Aufzeigen möglicher Anwendungsgebiete eines neuartigen Keramikwerkstoffs. Auftraggeber sind die US Air Force bzw. das European Office of Aerospace. Das Projekt ist aus Sicht der Kleingruppe Zivilklausel-relevant, da die Zielstellung eindeutig militärisch ist und die Fragestellung offen gehalten wurde. Explizit ist die Frage nach neuen Anwendungsfeldern aufgeführt. Zudem dürfen die Ergebnisse der Studie nicht veröffentlicht werden. Aus Sicht eines Forschenden sollte dieser Antrag nicht weiter verfolgt werden bzw. die Universität sollte es in letzter Instanz ablehnen.

Thema Robotics Challenge:

Ziel des Projektes ist die Programmierung einer Steuerung für einen autonom, agierenden Roboter für den Einsatz in Krisengebieten (Erdbeben etc.). Diskussionspunkt in der Kleingruppe war die Frage, ob es sich um Grundlagenforschung handelt. Die Gruppe war sich in der Bewertung uneins, so dass die Frage offen gelassen wurde. Die Ziele und Zwecke sind friedlich, jedoch können die Ergebnisse zweckentfremdet werden. Die Ergebnisse sind nach Abschluss öffentlich zugänglich, auch wenn der Auftraggeber militärischer Natur ist. Die Empfehlung ist, dass Projekt durchzuführen.

Thema Laminare Strömungen:

Von der DFG gefördert, aus Sicht der Gruppe unkritisch. Militärische Einsatzmöglichkeiten sind denkbar, jedoch ist der Auftraggeber ein ziviles Unternehmen. Weiterverfolgung des Themas wird empfohlen.

Thema Menschliche Einflussfaktoren auf die Unsicherheit lasttragender Systeme:

Probandenversuch, jedoch militärischer Auftraggeber: Frage nach möglichen Einsatzfeldern? z.B. im Krisenfall bei zivilen Luftfahrzeugen. Andererseits könnte man solche Systeme einsetzen, um im Kriegsfall bei Ausfall von Piloten ungelernten Personen die Steuerung und Landung zu ermöglichen. Aus Sicht der Gruppe kann das Projekt dennoch weiterverfolgt werden, da keine direkte militärische Anwendung im Antrag erkennbar ist. Das Ziel ist friedlicher Natur, auch wenn der Zweck aufgrund des Auftraggebers militärisch ist. Abschließend wird von den Teilnehmern auch für wichtig erachtet, wie die konkrete Gestaltung von Kooperationsverträgen im Einzelfall ist. Erst mit dieser Information ist eine abschließende Bewertung möglich.

Abschlussfrage der Workshopleitung:

Kann man aufgrund dieser Checkliste die Frage beantworten, ob ein Projekt Zivilklausel-relevant ist oder ist der Graubereich zu groß? Nach Meinung eines Teilnehmers ist dies aufgrund des Leitfadens möglich und Zivilklauseln sollten an allen Universitäten etabliert werden. Es kommt die Frage nach der endgültigen Entscheidungsgewalt: Ist es nicht problematisch, dass ein Gremium (hier der Senat) die endgültige Entscheidung über ein Forschungsvorhaben erhält? Das Gegenargument ist, dass dieses Gremium durch Wahl ein repräsentatives Abbild der Universität vertritt. Im Gegensatz dazu hatte bisher das Präsidium die alleinige Entscheidungsgewalt, so dass hier die Transparenz sogar noch erhöht worden ist.

fatama/2015_darmstadt/workshops/zivilklausel.txt · Zuletzt geändert: 2019/06/04 19:47 von admin