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Prüfungsausschuss/-kommission

Workshopleiter: Gerrit Dierking, BRAUNSCHWEIG
Workshopblock: Block 4, Fr, 15.30-18.00 Uhr
Teilnehmende Hochschulen: ERLANGEN, KAISERSLAUTERN, AACHEN, DRESDEN, KARLSRUHE
Protokoll: Felicitas Wille, DARMSTADT

Inhalt des Workshops:

Problematik

BRAUNSCHWEIG: In Braunschweig gibt es das Problem, dass der Studiendekan Entscheidungen gegen den Willen der Studierenden trifft. Die Prüfungskommission, dessen Mitglied er ebenfalls ist, muss ihm Eilkompetenzen zusprechen. Unter anderem müssen die Prüfungspläne für jeden Studierenden bestätigt werden. Bis vor kurzem konnte der Studiendekan nur positive Entscheidungen treffen. Seit kurzer Zeit darf er darüber hinaus auch Anträge ablehnen. Prüfungspläne müssen für jeden Studierenden bestätigt werden, damit die gleichmäßige Auslastung der Räumlichkeiten (z.B. Labore) gegeben ist.

Möchten Studierende die Entscheidung des Studiendekans nicht akzeptieren, können sie den Faktultätsrat miteinbeziehen. Von Seiten der Prüfungskommission gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit außer dem Studiendekan die Eilkompetenzen zu entziehen.

DRESDEN: Die Prüfungskommission sollte vom Studiendekan regelmäßige Protokolle anfordern. Einmal im Semester sollte ein Bericht angefertigt werden.

Vorstellung der aktuellen Situation an den Einzelnen Universitäten

AACHEN: In Aachen gibt es sehr viele Studierende und daher auch viele Anträge. Viele Entscheidungen sind so auch an Dekanatsmitarbeiter ausgelagert. Diese entscheiden auf der Grundlage von Beschlusslisten und nach eigenem Ermessen. Viele Entscheidungen (z.B. Änderung des Studienplans) sind unkritisch. Die Widerspruchsfälle werden dann in der Prüfungskommission behandelt. Wenige kritische Kompetenzen wurden direkt abgegeben. Die Prüfungskommission tagt einmal im Monat und 2 von 6 Mitgliedern sind studentische Vertreter.

KARLSRUHE: (kleinerer Studiengang) In der Prüfungskommission für den Bachelor sitzen 4 Professoren, ein Student und 1 wissenschaftlicher Mitarbeiter. Die Studierenden kommen persönlich vorbei oder können in großen Studiengängen einen Termin im Vorfeld vereinbaren. Neben Anträgen zur Anerkennung bearbeitet die Prüfungskommission 3-4 Anträge in der Woche. Der Studiendekan bearbeitet die bürokratischen Arbeiten. Die Prüfungskommission muss meistens nur noch den Entscheidungen der Professoren zustimmen, die die Anerkennung bearbeitet haben.

DRESDEN: Widerspruch ist möglich. Die Vorbereitung erfolgt durch Vorlage der Unterlagen im Vorfeld. Die Eilkompetenzen sind auf bürokratische Angelegenheiten beschränkt. Die Prüfungskommission tagt 3-4mal im Semester. Studierende müssen daher lange warten und bekommen keine Bestätigung, dass ihr Anliegen bearbeitet wird. Der gesamte Vorgang dauert meistens ein halbes Jahr, in Einzelfällen aber auch erheblich länger (Einzelfall: 1.5 Jahre). Studierende könnten vorgeladen werden, dies wird aber selten so praktiziert. Einige Fälle sind nicht eindeutig. Hier fehlen meistens Informationen, da die Anträge und Unterlagen nur von einer Seite gestellt werden. In der Vergangenheit hat der Prüfungskommissionsvorsitzende andere Informationen kommuniziert als sie der Realität entsprachen. Die Prüfungskommission besteht aus 2 Studierenden (+1 Vertreter), einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und vier Professoren.

ERLANGEN: In Erlangen ist kein Student Mitglied der Prüfungskommission. Dieser besteht aus fünf Professoren. Es bestehen gute Kontakte zum Vorsitzenden; die Entscheidungen sind in der Regel studentenfreundlich. Härtefallanträge werden schnell bearbeitet. Die Prüfungskommission muss der Kommission für Lehre berichten, in der 1-2 Studierende sitzen. Generell verhalten sich die Professoren und die Verwaltung eher studentenfreundlich.

KAISERSLAUTERN: Die Prüfungskommission besteht aus einem studentischen Vertreter, vier Professoren und einem wissenschaftlichen Mitarbeiter. Die Prüfungskommission ist kein großes Problem, da die Entscheidungen eher Pro-Student getroffen werden. Außerdem ist noch ein Mitarbeiter vom Prüfungsamt dabei, was in der Vergangenheit zu Problemen geführt hat. Die Vertreterin wollte keine Entscheidungen treffen, die nicht der Regel entsprechen, da alle Studierenden gleich behandelt werden sollen. Eilkompetenzen sind auch hier ausgelagert. Die Anfrage auf Drittversuche wird immer mit Ja beantwortet. Die Prüfungskommission stimmt allen positiven Beschlüssen zu, alle negativen Entscheidungen werden nochmals diskutiert. Die meisten negativen Entscheidungen waren aber in Ordnung. Das Prüfungsamt hat sich jedoch in der Vergangenheit über die Entscheidungen der Prüfungskommission hinweggesetzt. BRAUNSCHWEIG: Es macht Sinn, etwas auf der Fatama zur Arbeit der Prüfungskommission festzuhalten, da man nicht nur auf die Freundlichkeit der Professoren vertrauen sollte. In Braunschweig besteht die Prüfungskommission aus zwei Professoren, einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sowie einem studentischen Vertreter. Der Studiendekan hat ein Vetorecht.

Empfehlung bezüglich der Zusammensetzung der Prüfungskommission

AACHEN: Studierende haben in keinem Gremium die Mehrheit (außer in einigen Gremien zur Verteilung von Studienersatzmitteln). Allerdings wäre eine Mehrheit der Studierenden in der Prüfungskommission auch utopisch. BRAUNSCHWEIG: In Braunschweig steht im Hochschulgesetz eine Mindestbesetzung für die Prüfungskommission. In NRW ist dies ebenfalls der Fall.

Es besteht Einigkeit, dass mindestens ein studentischer Vertreter Mitglied der Prüfungskommission sein sollte. AACHEN: Diese Frage ist sehr spezifisch je nach Studiengang. Außerdem ist die Verteilung der Vertreter schwer allgemein regelbar, da die Universitäten zu unterschiedlich sind. Als Vorschlag könnte man empfehlen, dass ein Drittel der Mitglieder studentische Mitglieder sind. Da die Prüfungskommission oft aus ca. sechs Mitgliedern besteht, wären das zwei studentische Vertreter. Die Studierenden müssen aber im Vorfeld sicherstellen, dass ausreichend Vertreter zur Verfügung stehen.

ERLANGEN: In Erlangen gibt es keinen studentischen Vertreter in der Prüfungskommission. Auch im Senat gibt es keine offiziellen studentischen Vertreter; dies ist aber nicht die Regel.

DRESDEN: In der Prüfungskommission sitzen drei studentische Mitglieder. Davon sind zwei stimmberechtigt.

BRAUNSCHWEIG: Es gibt offizielle studentische Vertreter in der Prüfungskommission. Der Fachschaftsrat schlägt die Vertreter sowie eine Vertretung vor. Offiziell entscheidet dann der Fakultätsrat über die Aufnahme in die Prüfungskommission

Allgemein ist kein Anwesender gegen ein studentisches Mitglied in der Prüfungskommission.

DRESDEN: Die Prüfungen sind eine Sache der Studierenden. Warum haben diese dann so wenig Mitsprache? Ein Drittel an Vertretern mit Studenten zu besetzen wäre angemessen. Mehr wäre utopisch und nicht umsetzbar, auch wenn es ideell angemessen wäre.

AACHEN: Laut einigen Hochschulgesetzen müssen die Professoren die Mehrheit in der Prüfungskommission haben. Es könnte außerdem kritisch sein, wenn diejenige Gruppe, aus der die Anträge kommen, auch über die Anträge entscheidet.

BRAUNSCHWEIG: In der Prüfungskommission sollten studentische Vertreter sitzen, da die Professoren sonst für sich entscheiden könnten. Protokolle sind hier wichtig für die Kontrolle. So kann für Transparenz gesorgt werden.

AACHEN: Selbst wenn man selbst nicht von einem Antrag betroffen ist oder den Antragssteller kennt, gehören die Studierenden immer noch der Gruppe der Betroffenen an. In der Prüfungskommission werden immer noch Prüfungsangelegenheiten beschlossen. Es wird daher sehr schwierig, den Professoren die Mehrheit abzunehmen. Es könnte vorkommen, dass ein Student sich aus persönlichen Gründen (Verbindung zum Antragssteller) für oder gegen einen Antrag entscheidet. Dieses Verhalten ist aber auch bei einem Professor nicht ausgeschlossen.

Wenn es um Studienpläne geht, sind die Studierenden für die volle Wahlfreiheit. Hier macht es aber auch ab und zu Sinn, Fächer abzulehnen, die nicht zum Studiengang passen.

DRESDEN: Man sollte Realist sein und den studentischen Mitgliedern zutrauen, dass sie objektive Entscheidungen treffen können.

AACHEN: Nur weil die Studierenden die Hauptbetroffenen von den Entscheidungen sind, müssen sie nicht zwingend die Mehrheit haben.

BRAUNSCHWEIG: Eine Konstellation aus 2 Professoren, 2 studentischen Vertretern und einem wissenschaftlichen Mitarbeiter würde immerhin die Situation eines Studiendekans mit Vetorecht entschärfen.

Es ist fraglich, ob es einen Unterschied macht, ob man einen oder zwei studentische Vertreter in der Prüfungskommission hat. Gefühlt werden die meisten Entscheidungen im Konsens getroffen.

BRAUNSCHWEIG: Am Beispiel eines Betrugsvorwurfs war keine Entscheidungsfindung im Konsens möglich. Es ist gut, wenn ein studentischer Vertreter in der Prüfungskommission sitzt. Laut Hochschulgesetz ist eine Mehrheit aber oft nicht möglich.

AACHEN: Eine Mehrheit wäre eine tolle Sache, aber es gibt keine sachlichen Argumente dafür.

DRESDEN: Wenn es wirklich Probleme gibt, macht es mehr Sinn mit den vorhandenen studentischen Vertretern (möglichst ein Drittel) mit den anderen Mitgliedern in der Prüfungskommission zu verhandeln und sie von der Position der Studierenden zu überzeugen.

Transparenz

BRAUNSCHWEIG: Protokolle sollten anonym zur Verfügung gestellt werden. Wird in Bayern mitgeteilt, was in der Prüfungskommission geschieht?

ERLANGEN: Ein Vertreter (ohne Stimmrecht) ist gut, um mitzubekommen, was in der Prüfungskommission passiert. KARLSRUHE: Es besteht nicht die Möglichkeit, die Protokolle zu veröffentlichen, da es nicht möglich ist, die personenbezogenen Informationen vollkommen unkenntlich zu machen. Ein Student in der Prüfungskommission ist gut, auch wenn er keine Stimme hat.

AACHEN: Ein Student als Kontrollfaktor ist kritisch. Die Studierenden sollten eher die Widerspruchswege nutzen. Durch Transparenz ist kein Kontrollmechanismus gegeben. Veröffentlichungen sind gut, damit besser bekannt ist, wie Entscheidungen getroffen werden. Besonders Entscheidungen, die sich auf größere Gruppen von Studierenden beziehen, sind interessant. DRESDEN: Entscheidungen für Gruppen werden veröffentlicht (z.B. bei Beschlüssen über Formalitäten). Diese werden veröffentlicht, damit alle informiert werden. Die Geheimhaltung bezieht sich nur auf personenbezogene Daten. AACHEN: Kontrolle durch Veröffentlichung ist nur berechtigt, wenn generelle Entscheidungen betroffen sind, die Auswirkungen auf andere Studierende haben. Ansonsten müssen die studentischen Vertreter diesen Kontrollmechanismus ausüben.

BRAUNSCHWEIG: Studentische Vertreter sind wichtig, da Transparenz alleine nicht ausreichend ist. In Braunschweig bekommt man eine Mail, nachdem die Kommission zum eigenen Antrag getagt hat.

Tagungsrhythmus und Bearbeitungszeit der Anträge

BRAUNSCHWEIG: Es steht die Fragt im Raum, ob man den Prüfungskommissionen ein Limit setzen sollte, wie lange die Studierenden höchstens auf die Entscheidungen warten sollten. Drei Monate können in einigen Situationen eine sehr lange Zeit sein.

DRESDEN: Die Prüfungskommission hätte Anfang März tagen sollen. Da aber viele Studierende in der vorlesungsfreien Zeit nicht da waren, wurde der Termin verschoben. In diesem Fall sollte eine Mail verschickt werden, die die Studierenden darüber informiert, wann der nächste Termin stattfindet.

AACHEN: Als Kompromissvorschlag: Es sollte eine gewisse Regelmäßigkeit an der Terminen geben. Diese Termine sollen öffentlich ausgehangen werden, damit die Studierenden damit planen können. So können sie auch gezielt nachfragen, nachdem die Prüfungskommission getagt hat.

DRESDEN: In kleineren Studiengängen ist es teilweise nicht sinnvoll, feste Termine festzulegen, da die Prüfungskommissionen hier dann tagen, sobald Anträge vorliegen.

AACHEN: Vorschlag: Es sollte sechs Termine im Jahr geben. Liegen bis zu einer Woche vor dem Termin keine Anträge vor, fällt die Sitzung aus. Allerdings bestehen die Bedenken, dass die Professoren diesem Vorgehen nicht zustimmen könnten, da sie nur Termine in ihren Kalender aufnehmen wollen, die auch wirklich stattfinden. DRESDEN: In großen Studiengängen machen regelmäßige und veröffentlichte Termine Sinn.

AACHEN und BRAUNSCHWEIG: Die Prüfungskommission sollte mindestens drei Mal im Semester tagen. Ein monatlicher Termin wäre allerdings wünschenswert.

Feste Antragsfristen (eine Woche) zur Antragsstellung an die Prüfungskommission sind sinnvoll. Liegen keine Anträge vor, wird der Termin abgesagt. Außerdem können sich die Mitglieder in die Anträge einarbeiten. In Aachen gibt eine Antragsfrist von einer Woche.

DRESDEN: In Dresden beträgt die Antragsfrist ebenfalls eine Woche. In Einzelfällen können die Mitarbeiter aber noch Inhalte zur Sitzung hinzufügen. Ausnahmen von der Regelung sind möglich.

BRAUNSCHWEIG: Es sollte ein Limit von maximal drei Monaten zur Bearbeitung von Anträgen geben. Ausnahmen sollten möglich sein.

DRESDEN: Es sollte auf jeden Fall eine Rückmeldung über den Status des Antrages geben. Müssen weitere Informationen gesammelt werden, sollte man nachfragen können. Statusmeldungen sind sinnvoll, wenn der Antrag eingegangen ist sowie nach der Verhandlung. Für diese Aufgaben haben die Universitäten eine Verwaltung.

BRAUNSCHWEIG: Bei Entscheidungen werden die Studierenden innerhalb von 3-5 Tagen informiert. Aber auch diejenigen, bei denen keine Entscheidung vorliegt, haben ein Recht, den Status ihres Antrages zu erfahren.

AACHEN: Eine Eingangsbestätigung des Antrages ist übertrieben. Sind weitere Informationen notwendig, sollte der Antragssteller eine E-Mail bekommen.

BRAUNSCHWEIG: Wenn über Anträge nicht entschieden werden konnte, dann könnten diese Studierenden informiert werden. AACHEN: Das genaue Vorgehen sind Details der Verwaltung und werden an jeder Universität unterschiedlich gehandhabt. DRESDEN: In Dresden übernimmt eine Mitarbeiterin die gesamte Arbeit und muss außerdem noch die Studienberatung durchführen. Diese Konstellation ist durch Geldknappheit entstanden.

AACHEN: Dies hat nichts mit der Vertretung von Studierenden in der Prüfungskommission zu tun.

DRESDEN: Es besteht ein Zusammenhang zwischen der Arbeit der Dekanatsmitarbeiter und der Vertretung durch Studierende.

AACHEN: Es sollte diskutiert werden, ob die FaTaMa dieses Anliegen auf dem Fakultätentag vorbringen sollte und wie dieses formuliert sein sollte. Wenn es keine Rückmeldung über den Status des Antrages gibt, ist das schade, aber hängt nicht direkt mit der Arbeit der Prüfungskommission zusammen.

DRESDEN: Ab und zu verschwinden auch Anträge und werden dann nicht bearbeitet. Für diesen Fall wäre eine Sicherheit für die Studierenden wichtig. Auch beim Versenden des Antrages mit Anschreiben gehen Anträge verloren. Es kommt wiederholt die Frage auf, ob die Verwaltung etwas mit der Arbeit der Prüfungskommission zu tun hat. AACHEN: Er fasst zusammen, dass die Dresdener Vertreterin gerne einen Beschluss zur Dresdener Problematik hätte. Die FaTaMa kann direkt aber nichts tun.

BRAUNSCHWEIG: Werden die Studierenden aufgefordert, alle Anträge per Einschreiben zu versenden, dann entstehen zusätzliche Kosten für die Studierenden. Eine Alternative ist die persönliche Abgabe von Anträgen oder das digitale Versenden. In den meisten Universitäten gibt es bereits ein E-Mail-System, das die Studierenden über den Status ihres Antrages informiert. Die anderen Universitäten haben keine Kapazitäten dafür.

AACHEN: Auf dem Fakultätentag wird eine Rückmeldung als Selbstverständlichkeit hingenommen und würde nicht mehr diskutiert werden.

DRESDEN: Die Bestätigungsmails sollten nicht auf dem Fakultätentag gefordert werden. Sie fragt eher generell, ob die Anwesenden dem Prinzip der Bestätigung zustimmen.

Alle Anwesenden stimmen zu, dass Bestätigungsmails über den Status sinnvoll und zu befürworten sind.

Zusammenfassung der bisher besprochenen Ergebnisse

BRAUNSCHWEIG: Es sollte eine Antragsfrist von einer Woche vor den Terminen der Prüfungskommission geben. Die Prüfungskommission sollte (gerade in großen Studiengängen) min. sechs Mal im Jahr tagen. Wünschenswert wären monatliche Termine. Die Termine sollen in diesem Fall veröffentlicht werden.

Außerdem ist ein studentisches Mitglied in der Prüfungskommission wünschenswert. Optimal wäre, wenn ein Drittel der Vertreter von Studierenden gestellt wird.

AACHEN: Weitere Punkte, die zu besprechen sind, umfassen die Widerspruchsmöglichkeiten, den Bescheid auf Aktenbasis oder auf persönlicher Verteidigung, Einsicht in die Unterlagen, Themenfelder zur Kompetenzübertragung sowie der Transparenz der Arbeit.

Kompetenzweitergabe

BRAUNSCHWEIG: In der Vergangenheit konnte der Studiendekan nur Anträgen zustimmen, diese aber nicht ablehnen. Wollte er ablehnen, musste er die Prüfungskommission befragen. Mittlerweile darf er aber auch Anträge ablehnen. AACHEN: Man könnte vorschlagen, dass eine Ablehnung der Anträge möglich ist, insofern es eine Widerspruchsmöglichkeit gibt. Außerdem kann man einen negativen Beschluss zulassen, wenn es schon einen ähnlichen Fall gibt. Allerdings sollten Studierende nicht ohne Besprechung aus dem Studium rausgeprüft werden können. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Studierenden die Widerspruchsfrist nicht einhalten. Daher sollten negative Entscheidungen besonders verantwortungsvoll getroffen werden.

DRESDEN: Der Studiendekan sollte nur positive Beschlüsse fassen können. Ausnahme ist der Verstoß gegen Formalitäten. Die Prüfungskommission würde in diesem Fall sowieso den Antrag ebenfalls ablehnen.

AACHEN: Es gibt viele Anträge im organisatorischen Rahmen, die vom Studiendekan entschieden werden können. Für das Überschreiten von Fristen kann es aber auch gute Begründungen seitens der Studierenden geben.

DRESDEN: In diesem Fall liegt keine eindeutige Entscheidung mehr vor. Dann sollte die Prüfungskommission entscheiden.

AACHEN: Es sollte immer eine Widerspruchsmöglichkeit bestehen.

BRAUNSCHWEIG: In Braunschweig gibt es die Möglichkeit, Widerspruch beim Fakultätsrat einzulegen. Vorher kann versucht werden, in der Prüfungskommission das Anliegen mündlich zu klären.

AACHEN: Widersprüche sollten in der Prüfungskommission behandelt werden.

KARLSRUHE: Viele Studierende nehmen eine negative Entscheidung hin, ohne von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.

AACHEN: In Aachen besteht keine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Prüfungskommission. Generell hat jeder Antragssteller die Möglichkeit zum Widerspruch, wenn es neue Erkenntnisse in dem Sachverhalt gibt. Rechtlich gesehen besteht dafür keine Basis.

DRESDEN: Man sollte das machen, was für die Studierenden am besten ist. Die Vertreterin wünscht sich mehr persönliche Befragungen der studierenden, weil Informationen auf dem Papier nicht so einfach übermittelt werden können.

AACHEN: Im Zweifel sollte immer die Prüfungskommission und keine Einzelperson entscheiden. Der Studierende hat ein Recht darauf, dass der Antrag in der Prüfungskommission behandelt wird. Ablehnende Bescheide sollen durch die Prüfungskommission beschlossen werden.

DRESDEN: Wenn es ein Widerspruchsrecht durch die Studierenden gäbe, würden die Entscheidungen noch weniger ernsthaft gefällt, als das sowieso schon der Fall ist. Widerspruch ist nur beim Verwaltungsgericht möglich. Ein Widerspruchsrecht würde jedoch auch Vorteile bieten, da falsche Entscheidungen so wieder rückgängig gemacht werden könnten. Auch in Prüfungskommissionen sitzen nur Menschen, die auch Fehler machen können. Zum Gericht gehen doch nur die wenigsten Studierenden.

BRAUNSCHWEIG: Die Prüfungskommission ist ein Untergremium des Fakultätsrats. Daher kann der Fakultätsrat rechtlich gesehen noch einmal über kritische Entscheidungen verhandeln.

Themenfelder für Kompetenzübergabe

AACHEN: Es ist die Frage, ob die Themenfelder für die Kompetenzübergabe eingegrenzt werden sollen oder ob dies zu unispezifisch ist. Es wird allerdings als sinnvoll angesehen, Beispiele zu geben.

Beispiele zur Kompetenzübergabe aus Aachen: Auslandsanerkennungen, Verlängerung der Bearbeitungszeit von Bachelor- und Masterarbeiten, Anerkennungsprozesse (insofern sie eindeutig sind), Learning Agreements (Voranerkennung von Auslandsleistungen, gibt den Studierenden Planungssicherheit). Es wird vermutlich schwierig für Anerkennungsprozesse eine gemeinsame Basis zu finden.

DRESDEN: Es ist schwer, in Dresden die Zusicherung zu bekommen, dass die Auslandskurse nach dem Aufenthalt anerkannt werden.

BRAUNSCHWEIG: Die Fristenverlängerung ist in Braunschweig an den Studiendekan übergeben worden.

AACHEN: Die Entscheidungen sollten auf Basis eines vorherigen Beschlusses getroffen werden.

Transparenz alleine macht keinen Sinn. Die Studierenden brauchen einen studentischen Vertreter in der Prüfungskommission.

DRESDEN: Ein studentischer Vertreter in der Prüfungskommission macht generell Sinn und sollte nicht die Transparenzfrage ersetzen. Ein studentischer Vertreter zusammen mit einer angemessenen Transparenz wäre am besten. Insbesondere Entscheidungen, die Auswirkungen auf größere Gruppen von Studierenden haben, sollten bekannt gemacht werden.

BRAUNSCHWEIG: Präzedenzfälle sollten öffentlich gemacht werden.

AACHEN: Auf Grundlage dieser Äußerungen könnte man einen allgemeinen Beschluss zur Handhabung machen. Die Studierenden könnten allerdings Angst haben, dass sie einen Präzedenzfall schaffen, der dann an die Öffentlichkeit gelangt. Daher wird eher Zurückhaltung erwartet.

ERLANGEN: In Erlangen haben die Studierenden immer zwei Wochen Zeit, um Entscheidungen der Prüfungskommission zu widersprechen. Einige Entscheidungen sind auch an das Studienbüro abgegeben.

BRAUNSCHWEIG: Braunschweig stimmt zu, dass einige Fälle ohne personenbezogene Daten veröffentlicht werden sollten.

Aktenbasis vs. persönliche Verteidigung

AACHEN: Es ist schwer möglich, dieses Anliegen generell zu besprechen. Generell können in Aachen die betroffenen Studierenden vorgeladen werden, aber dies geschieht sehr selten.

DRESDEN: Ab und zu wäre es schön, die Betroffenen zu hören, um nicht nur auf Basis der Akten zu entscheiden. BRAUNSCHWEIG: Die Studierenden können ihrem Antrag eine schriftliche Stellungnahme beilegen.

AACHEN: Die Vorladung vor die Prüfugnskommission kann bei einigen Studierenden nicht förderlich sein. Die Entscheidung der Prüfungskommission hängt dann sehr von der Selbstpräsentation der Studierenden ab. Besonders bei Studierenden mit psychischen Erkrankungen können sich diese nur schwer selbst verteidigen.

Es gibt viele Studierende mit Erkrankungen (z.B. ADS), die nicht immer einen Nachteilsausgleich haben wollen. Kommen sie aber in bestimmten Situationen nicht zurecht, dann möchten sie trotzdem den ihnen zustehenden Nachteilsausgleich zu bekommen.

Bei persönlicher Vorladung der Studierenden vor die Prüfungskommission könnte eher aus Sympathiegründen entschieden werden als aufgrund der objektiven Tatsachen.

BRAUNSCHWEIG: Die Vorteile einer persönlichen Vorladung sind kritisch zu sehen, da es Studierende gibt, die psychologisch nicht belastet werden dürfen. Diese werden dann durch den Stress alle Termine absagen. Es ist außerdem einfacher, objektiv zu entscheiden, wenn die Prüfungskommission die Person nicht persönlich kennt. DRESDEN: Es ist kein persönliches Problem, wenn man einen Antrag an die Prüfungskommission stellt.

Es gibt keine generelle Zustimmung über die persönliche Vorladung von Antragsstellern in die Prüfungskommission.

Akteneinsicht

AACHEN: Die Vertreter in der Prüfungskommission können die Namen der Antragssteller sehen. Gerade in kleinen Studiengängen kann das ein Problem sein, da die Vertreter die Person mit großer Wahrscheinlichkeit kennen. Die Arbeit der Prüfungskommission ist sehr schwer, wenn die Akten nicht vollständig vorliegen. Wenn es keine Probleme mit der Akteneinsicht gibt, muss man auch nicht auf der FaTaMa darüber diskutieren.

DRESDEN: In Dresden bekommen die Vertreter Zusammenfassungen der Anträge.

BRAUNSCHWEIG: In Braunschweig bekommen die studentischen Vertreter keine Akteneinsicht, aber ein Treffen mit der Person, die die Sitzung vorbereitet. Auf diesem Treffen können dann Fragen geklärt werden. Es ist generell sinnvoll, den vollständigen Antrag zu bekommen und nicht nur die gekürzte Version. Alle anderen Angaben (wie z.B. Fächer, die die Studierenden sonst noch nicht geprüft haben) sind nicht unbedingt notwendig.

fatama/2015_darmstadt/workshops/pruefungsausschuss/start.txt · Zuletzt geändert: 2019/06/04 19:47 von admin