Alle Vertreter der Mitglieder der FaTaMa haben Rederecht in allen Gremien der FaTaMa. Dies gilt auch für Gäste. Vertreter müssen auf Anfrage eine Legitimation nachweisen können.
Falls nicht anders definiert, gelten für alle Organe der FaTaMa folgende Mehrheiten:
Wahlen finden in der Regel offen statt.
Die Geschäftsordnung tritt mit ihrer Abstimmung in Kraft.
Die Satzung wurde am 27. Mai 2017 in Aachen verabschiedet.
Aachen, 01.06.2017
Der Präsident des Ständigen Ausschuss Maschinenbau
Carsten Schiffer