Die Mitglieder der FaTaMa sind die teilnehmenden Fachschaften. Die Mitglieder setzen sich aus den Vertretern der Fachschaften aus dem deutschsprachigen Raum zusammen. In Absprache mit dem STAM sowie der ausrichtenden Fachschaft können Gäste zur Tagung zugelassen werden.
Die FaTaMa ist beschlussfähig, sofern mindestens sechs Mitglieder anwesend sind.
Entscheidungen im Umlaufverfahren sind statthaft. Die Umlaufdauer beträgt mindestens 8 Tage. Ein Umlauferfahren gilt nur dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn mindestens 2/3 so viele Mitglieder am Umlaufverfahren teilgenommen haben, wie an der letzten ordentlichen Tagung teilgenommen haben. Die Mehrheiten beziehen sich auf die Anzahl der Rückmeldungen.
Die FaTaMa wird mindestens 7 Wochen im Voraus unter Nennung eines vorläufigen Tagungsorts sowie einer vorläufigen Tagesordnung in Textform einberufen. Darüber hinaus gilt eine FaTaMa als ordentlich eingeladen, wenn diese Tagung auf der vorhergegangenen Tagung angekündigt wurde.
Eine außerordentliche FaTaMa tritt zusammen, wenn der STAM nur noch aus weniger Mitgliedern besteht als als Untergrenze vereinbart sind, das Interesse der FaTaMa dies erfordert oder mindestens drei der Mitglieder unter Angabe von Gründen eine Versammlung verlangt. Der PräSTAM lädt in diesem Fall unverzüglich zu der außerordentlichen FaTaMa ein. Diese hat spätestens sieben Wochen nach dem Ausscheiden des Mitglieds des STAM bzw. Eingang des Antrags stattzufinden und ist von den beantragenden Mitgliedern zu organisieren.
Eine außerordentliche Tagung darf nur die Gegenstände behandeln, die Grund für die Einberufung waren.
Aachen, 01.06.2017
Der Präsident des Ständigen Ausschuss Maschinenbau
Carsten Schiffer