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Eingeleitet wurde der Workshop mit der Einführung einer Prüfungseinsichtenrichtlinie an der Universität Stuttgart. Dort haben die studentischen Mitglieder des Senates in Zusammenarbeit mit der Studierendenvertretung eine Prüfungseinsichtsrichtlinie ausgearbeitet. Diese richtet sich an geltendes Recht in Baden-Württemberg. Die Prüfungseinsichten in Stuttgart sind abhängig vom Institut und sind von ganz in Ordnung bis grauenhaft. Teilweise sind die Prüfungseinsichten nicht ganz konform mit dem Landeshochschulgesetz oder dem Landesverwaltungsgesetz.
Im ersten Teil des Workshop ging es um die aktuelle Situation an der Universitäten bzw. Hochschulen.
* i.A. läuft eine Prüfungseinsicht folgendermaßen ab: das Institut gibt einen Termin vor; dort bekommt man seine Klausur nach Abgabe des Studierendenausweises; während der Einsicht sind nicht immer Musterlösungen vorhanden, aber es sind immer die Mitarbeiter da, die die Klausur kontrolliert haben * Das Recht auf Kopie der Prüfung oder das Anfertigen von Notizen wird ignoriert