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Neue rechtliche Grundlage: Neue EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) welche an dem 25.05.2018 angewendet wird
Einige Neuerungen: - Deutlich härtere Strafen - Mehr Rechte für den Kunden - Mehr Pflichten für den Datenverarbeiter - Es wird insgesamt höhere Transparenz gefordert
Wichtigste Punkte die angegangen werden müssen: - Dokumentation der Datenverarbeitung o Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeit - Zugriffsrechte klären (nicht zu viele Admins) o Wer hat wo Zugriff auf welche Daten? - Neuer Zustimmungstext bei der Datenerhebung o Daten die nicht nach neuem Recht erhoben wurden dürfen nicht mehr verwendet werden - AGBs überarbeiten - Datenschutzerklärungen auf den Websites
Tipps in der Umsetzung: - Nur die Daten erheben die ihr auch wirklich braucht - Absprache mit der Hochschulverwaltung - Initiative Zeigen, damit beschäftigen, die wichtigsten Punkte erkennen und angehen - Sich Informieren!!!
Wie gehen andere Fachschaften damit um: - TUM: Externer Prüfer und externer Datenschutzbeauftragter - FLURUS: Taskforce Datenschutz (Teil IT, Teil allgemeine Beschäftigung) Gute/nützliche Unterlagen: - https://dsgvo-gesetz.de/ - https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html - https://www.lda.bayern.de/de/datenschutz_eu.html - https://shop.heise.de/video/webinare - https://www.teletrust.de/publikationen/broschueren/stand-der-technik/ - https://www.lda.bayern.de/media/dsk_muster_vov_verantwortlicher.pdf - https://www.datenschutzzentrum.de/dsgvo/ Vernetzung: - Slack Channel #datenschutz - Genereller Austausch auch zwischen den FaTaMa-Sitzungen, da auch die Probleme in der Umsetzung dieselben sind o Evtl. Telefonkonferenzen / Telefongespräche / E-Mailkontakt