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Workshopleitung: Carsten Schiffer (RWTH)
Workshopblock: 5
Anwesende Hoschulen: FAU Erlangen (FSII CBI LSE CEN), FH Aachen (Luft- und Raumfahrttechnik), HAW Hamburg, HS Augsburg, HS Coburg, HS Hannover, HS münchen, KIT, Leibniz Universität hannover, Magdeburg, OTH Regensburg, Tu Bergakademie Freiberg, TU Braunschweig, TU Darmstadt, Tu Dresden, Tu Hamburg-Harburg, Tu Kaiserslautern, TU München, Uni Bremen, Uni Stuttgart (Fachgruppe Mach&Co), Uni Stuttgart (Flurus)
Offenen Brief der KaWuM anschließen und erweitern.
Auf der FaTaMa2016 in Dresden wurde sich in einem Workshop Gedanken gemacht, wie man mit dem Urheberrechtsgesetz als Studierende umgeht. Dort wurde eine Petition verfasst und mit anderen BuFaTas abgestimmt und an die Bundesregierung zugeschickt.
Seitdem wurde ein Referentenentwurf des Bundesjustizministerium gemacht, der sehr Hoschulfreundlich gestimmt ist und ein Entwurf der Bundesregierung, der eher den Verwertungsgesellschaften zuspielt. Zudem mehrere Stellungnahmen zu diesem Thema, die alle hier vorgestellt und diskutiert werden.
Die Zitierquoten waren vor dem Entwürfen nicht geregelt. Es gibt eine generelle Entscheidung des Bundesgerichthof, das es 12,5 Prozent Zitierquoten gibt. Die Entwürfe gehen von 25% sind schon recht viel. Ob 25% fordern oder mit 15% zufrieden sind.
KaWum:Gesetzesentwurf sollte schnell von stattengehen. Sie müssen mitltlerweile in Eilverfahren gegangen. Da Verträge im September auslaufen
sind verschiedene Leser nicht einig ob Volkhochschulen mit gemeint sind. Eher kleinere Baustelle für Studivertreter
Bei 60a geht es um Dinge die in der Vorlesung zitiert werden. in 60b um Skripte. 60c wissenschaftliche Forschung Dort wurden Studenten sehr drastisch eingeschränkt worden. Links zur Verfügung stellen.
öUhrheberrecht entscheidet zwischen gedruckten und nicht gedrucktne werken. Bisher werden online verfasste dinge nicht im Gestz berücksichtigt. Sollte man schon so lassen, da es durchsichterg wird das verfahren.
Verwaltung durch die Uni wird simpler
Niedersachsens politiker wollen 25%
Möglichst Studienfreundliche Lösung mindestens das des Bibliotheksverbands.
Zapf hat zusätzlich 1-2 Sätze hinzugefügt.
KaWuM auch mit Entwürfen verfasst. Schön das sich damit befasst wird. Problem ist, dass am Ende auch am Basis von Stichproben erfolgen kann, Schwäche im Gesetzt. Einzelfall abrechung. Haben beleuchtet, das Novatorium ist Ende September. In Kraft treten des Gesetztes wird erst später erfolgen. Es wird eine Lücke, die Sinnvoll zu dekclen sein. wenn nicht sollte sich das Novatorium verlängert werdne. Des weiteren
Vorlesungen und BIlder in einem anderen GEsetz geregelt oder nicht?
Verwertungsgesellschaften sind unterschiedlich, gilt aber alles auf Urheberrechtsgesetz. Das GEsetz klärt nicht wie das GEsetz von 3D kunstwerken. Es zeigt, das dies Gesetz erst mal für alle Werke gilt, ganz gleich in was für Form.
Freigrenzen wurden angehoben, was darin vewendet worden ist. Punkt der Vergütung ist fällt mit unter die Vergütung. Wie sind Kursgrößen zu bestimmenn. Kannst auch schon früher eine
Wann pauschal über eine Stichprobe zu berechnen ist. Das dies gegebenenfalls zu mehraufwand führen wird. Es sagt wann
Muss besser definiert sein, wer die definierenden Studis sind die das Hören, aber könnten mehr hingehen da auch Vorlesungen öffentlich sind. Und somit Gebühren erhoben werden.
Gesetzgrundlage: aufzeichnung auch hörsaalübertragungen nicht mehr funktionieren. Da Öffentliche Übertragungen.
Vorlesungsaufzeichnung: Im internationalen Vergeleich würde deutschland zruück fallen, ohne mehrkosten Zur Lehrqualitätssicherung sollte man es beibehelaten.
man kann Forderungen stellen , dies tun allerdings schon genau andere Stellungnahmen. sollte eher eine kristischer anstoß sein.
Petitionausschuss des dt. Bundestages, Bundestagsfraktionen, Die Kultusministerkonferenz, die Hochschulrektorenkonferenz, die Verhandlungspartner rund um den Vertrag,
Carsten macht daraus eine Beschlussvorlage. Gebe Kenntniss das wir das machen wollen.
Elsevier hat nochmals ein sehr schlechtes Angebot dem Projekt DEAL vorgelegt. Sodass die Verhandlungen sich weiter verschieben. Die meisten Hochschulen haben bereits die Verträge mit Elsevier gekündigt. Falls dies noch nicht geschehen ist nochmal der Hinweis, bei der Hochschule nachzufragen und eventuell dies anzustoßen.
Die bereits ausgetretenen Hoschulen findet ihr hier: https://www.projekt-deal.de/vertragskuendigungen_elsevier/
Elsevier ist ein Verlag, der sich um das veröffentlichen von Wissenschafltichen Zeitschriften und Büchern kümmter. Darunter fallen auch viele Maschinenbau Publikationen.