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Workshopleitung: Carsten Schiffer (RWTH
Workshopblock:
Anwesende Hoschulen:
Fatama Dresden wurde sich dar+ber gedanken gemacht wie man mi dem Urheberrechtsgesetz umgeht. Es wurde eine petition geschreiben und mit anderen BUFatas geschrieben und der Bundesregierung zugeschickt.
Es gibt aus dem Bundesjustizministerium einen entwurf der ist sehr Hochschulfreundlich. Dann ein Entwurf der Bundesregierung, nicht ganz so shcön. Zudem Stellungnahmen. Bibliothekverban und VG-Wort
Anschließen an offenen Brief der KaWum.
Zitierquoten
vorher nicht geregelt. Es gibt eine Entscheidung vom bundesgerichthof, das es 12,5 Prozent sind. 25% sind schon recht viel. Ob 25% fordern oder mit 15% zufrieden sind.
KaWum:Gesetzesentwurf sollte schnell von stattengehen. Sie müssen mitltlerweile in Eilverfahren gegangen. Da Verträge im September auslaufen
Bildungseinrichtungen
sind verschiedene Leser nicht einig ob Volkhochschulen mit gemeint sind. Eher kleinere Baustelle fürStudivertreter
Bei 60a geht es um Dinge die in der Vorlesung zitiert werden. in 60b um Skripte. 60c wissenschaftliche Forschung Dort wurden Studenten sehr drastisch eingeschränkt worden. Links zur Verfügung stellen.
Stellungnahmen
öUhrheberrecht entscheidet zwischen gedruckten und nicht gedrucktne werken. Bisher werden online verfasste dinge nicht im Gestz berücksichtigt. Sollte man schon so lassen, da es durchsichterg wird das verfahren.
Verwaltung durch die Uni wird simpler
beantragen wollen, das wir die Unterstützen, dass
Niedersachsens politiker wollen 25%
Möglichst Studienfreundliche Lösung mindestens das des Bibliotheksverbands.
Zapf hat zusätzlich 1-2 Sätze hinzugefügt.
KaWuM auch mit Entwürfen verfasst. Schön das sich damit befasst wird. Problem ist, dass am Ende auch am Basis von Stichproben erfolgen kann, Schwäche im Gesetzt. Einzelfall abrechung. Haben beleuchtet, das Novatorium ist Ende September. In Kraft treten des Gesetztes wird erst später erfolgen. Es wird eine Lücke, die Sinnvoll zu dekclen sein. wenn nicht sollte sich das Novatorium verlängert werdne. Des weiteren
Vorlesungen und BIlder in einem anderen GEsetz geregelt oder nicht?
Verwertungsgesellschaften sind unterschiedlich, gilt aber alles auf Urheberrechtsgesetz. Das GEsetz klärt nicht wie das GEsetz von 3D kunstwerken. Es zeigt, das dies Gesetz erst mal für alle Werke gilt, ganz gleich in was für Form.
Das man damit morderne Lehre quasi unmöglich macht.
Freigrenzen wurden angehoben, was darin vewendet worden ist. Punkt der Vergütung ist fällt mit unter die Vergütung. Wie sind Kursgrößen zu bestimmenn. Kannst auch schon früher eine
Wann pauschal über eine Stichprobe zu berechnen ist. Das dies gegebenenfalls zu mehraufwand führen wird. Es sagt wann
Muss besser definiert sein, wer die definierenden Studis sind die das Hören, aber könnten mehr hingehen da auch Vorlesungen öffentlich sind. Und somit Gebühren erhoben werden.
Gesetzgrundlage: aufzeichnung auch hörsaalübertragungen nicht mehr funktionieren. Da Öffentliche Übertragungen.
Problem, sollten
Vorlesungsaufzeichnung: Im internationalen Vergeleich würde deutschland zruück fallen, ohne mehrkosten Zur Lehrqualitätssicherung sollte man es beibehelaten.
man kann Forderungen stellen , dies tun allerdings schon genau andere Stellungnahmen. sollte eher eine kristischer anstoß sein.
Petitionausschuss des dt. Bundestages, Bundestagsfraktionen, Die Kultusministerkonferenz, die Hochschulrektorenkonferenz, die Verhandlungspartner rund um den Vertrag,
Carsten macht daraus eine Beschlussvorlage. Gebe Kenntniss das wir das machen wollen.
Deal und Elsevir hat keinen neuen Vorschlag vorgelegt, wvll sollten das in anderen Hochschulen angesprochen wreden. und dann gekündigt.
elsevir kümmert sich um veröffentlichen wissenschaftlich, darüber wird im Maschinenbau ganz viel
Projekt Deal Elsevier. https://www.projekt-deal.de/vertragskuendigungen_elsevier/