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Workshopleitung: Carsten Schiffer (RWTH)
Workshopblock: 2
Anwesende Hoschulen: FAU Erlangen (FSI Maschinenbau), FH Aachen (Luft- und Raumfahrtechnik), HS München, KIT, Magdeburg, TU Chemnitz, TU Drmstadt, TU Dresden, TU München, Uni Duisburg-Essen, Uni Stuttgart (Fachgruppe Mach&Co), Uni Stuttgart (Flurus)
Eine Satzung zu verfassen bzw. Weiterzuführen, die Sehr flexibel ist und dann mit einer GO ausgefüllt wird, die enger gefasst wird. Das Ziel ist klare Regeln für die FaTaMa zu strukturieren.
Aufbereitung und Änderung des Vorschlags einer Satzung von Carsten Schiffer (RWTH), sodass sie im Zwischenplenum vorgestellt werden kann.
Die RWTH informiert darüber, was im 1. Teil des Workshops (Weiterentwicklung FaTaMa/EMESCC) bisher passiert ist.
Die RWTH erklärt, dass die FaTaMa bisher noch in keiner Satzung festgehalten ist und sich bei jeder Tagung neu konstitutiert.
Alle Fachschaftsinitiativen werden in Satzung als Fachschaften definiert. Die Bayrischen Fachschaften haben nichts dagegen. Allerdings merkt Dresden an, dass die FaTaMa für alle Maschinenbauer und Untergruppen gelten sollte. Lisa (TU Dresden) zitiert aus der Satzung des Vereins zur Förderung der FaTaMa im Deutschsprachigen Raum e.V. (weiterhin im Text nur mit Verein betitelt), dort werden alle Maschinenwesende Studierende mit einbezogen. Die TUMünchen merkt an, dass man einen bestimmten Zeitpunkt aussuchen könnte und die Mitglieder ab diesem Zeitpunkt bestimmt. Als Beispiel führt er an, dass alle Fachschaften, die seit 2000 nicht mehr dabei waren, auch nicht als Mitglieder zählen. Zudem merkt das KIT an, dass alle Fachschaften aus dem deutschsprachigen Raum mit vertreten werden sollten. Zusammenfassend werden alle deutschsprachigen Fachschaften, die ab 2017 auf FaTaMa waren auf dieser vertreten, solange sie nicht dagegen sprechen. Uni Stuttgart führt an, das die Dagegensprechung in Textform eigehen sollte, um auch dies auch dokumentieren zu können. Carsten erklärt, dass die Satzung hinterher von der Rechtsabteilung der RWTH geprüft werden wird.
TUDresden findet den Namen ExCom nicht passend, da er eher an ein ausführendes Organ erinnnert. Als an ein Ständiger Ausschuss, der nur Input geben soll und nicht die ganze Planung übernimmt. Zudem sollten die Ziele des Comitees mehr an die des Vereins angelehnt werden. Dem stimmt das KIT zu, da normalerweise ja eine Satzung ensteht und der daraus entstehende Verein gegründet wird. Dieser würde sich die Ziele auch gleich setzen. Deshalb kann man das auch ohne Bedenken abschreiben.
Name des Exekutiv Komitees wird in STAM (Ständiger Ausschuss Maschinenbau) geändert. Des Weiteren sollte geklärt sein, wie der STAM miteinander verknüpft ist und ob es einen Präsidenten geben sollen. Die FH Aachen findet einen gleichberechtigten Ausschuss besser, da dort nicht so viele Mitglieder sind und diese sich gut untereinander koordinieren können. München wiederspricht dem und merkt an, dass die Koordinierung viel einfach ist, wenn es einen Präsidenten gibt der die Leute aus ganz Deutschland zusammen trommeln kann, entscheidet wann das nächste Treffen stattfinet und wie es ablaufen kann. Der Präsident sollte allerdings nicht im Plenum gewählt werden, um nicht eine FaTaMa berufen zu müssen, bei Austritt des Präsidenten, erklärt die TU München. Zudem weist die RWTH darauf hin, dass man im Plenum mehr Aufmerksamkeit bekommt und der STAM lieber aus seinesgleichen wählen sollte.
Dresden merkt an, dass der STAM auch in Vertretung die Meinung der FaTaMa wiedergeben darf. Da diese Leute vom Plenum gewählt worden sind und diesen vertraut wird. München weist zusätzlich darauf hin, dass Eilentscheide auch hinterher vom Plenum bestätigt werden können. So könnte man dies auch mit Meinungen und anderen konkreten Beschlüssen auf dem Fakultätentag oder der MeTaFa handhaben. Zudem ist der STAM aus mehreren Vertretern gewählt, die sich untereinander absprechen können. So kann nicht nur eine persönliche Meinung vetreten werden.
Der STAM wird jedes Jahr neu gewählt und sollte dennoch mit in die Nachbereitung einbezogen werden und diese mit fertig abwickeln bis der neue STAM eingearbeitet ist.
Dresden merkt an, dass man lieber Leute nehmen sollten die Lust auf den Job haben, als unbedingt 3 unterschiedliche Hochschulen vertreten zu müssen. München findet diesen Absatz gut, da so eine große Vielfalt gewährleistet ist. Schlägt aber auch vor mit sollten aus verschiedenen Hoschulen zu ersetzen.
Karlsruhe fragt nach, was passiert wenn der Auschuss aus weniger als 3 Mitgliedern bestehen sollte. Die RWTH erklärt, dass der Ausschuss dann nicht aufgelöst wird und der Ausschuss einfach weiter arbeitet.
Behält die bisherigen Aufgaben bei.
Im nachfolgenden Workshop Bundesweite Studierendenvertretung 2 wurde die Go behandelt, dieser wurde nicht protokolliert. Die neue Satzung und Geschäftsordnung sind hier im Wiki zu finden.