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fatama:2017_aachen:workshops:bundesweite_studienvertretung

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Bundesweite Studienvertretung 1

Workshopleitung: Carsten Schiffer (RWTH)
Workshopblock: 2
Anwesende Hoschulen: FAU Erlangen (FSI Maschinenbau), FH Aachen (Luft- und Raumfahrtechnik), HS München, KIT, Magdeburg, TU Chemnitz, TU Drmstadt, TU Dresden, TU München, Uni Duisburg-Essen, Uni Stuttgart (Fachgruppe Mach&Co), Uni Stuttgart (Flurus)


Zielsetzung/Themen:

Eine Satzung zu verfassen bzw. Weiterzuführen, die Sehr flexibel ist und dann mit einer GO ausgefüllt wird, die enger gefasst wird. Das Ziel ist klare Regeln für die FaTaMa zu strukturieren.

Zusammenfassung:

Aufbereitung und Änderung des Vorschlags einer Satzung von Carsten Schiffer (RWTH), sodass sie im Zwischenplenum vorgestellt werden kann.


Diskussion

Die RWTH informiert darüber, was im 1. Teil des Workshops (Weiterentwicklung FaTaMa/EMESCC) bisher passiert ist.

Die RWTH erklärt, dass die FaTaMa bisher noch in keiner Satzung festgehalten ist und sich bei jeder Tagung neu konstitutiert.

Mitgliederdefinition,

Alle Fachschaftsinitiativen werden in Satzung als Fachschaften definiert. Die Bayrischen Fachschaften haben nichts dagegen. Allerdings merkt Dresden an, dass die FaTaMa für alle Maschinenbauer und Untergruppen gelten sollte. Lisa (TU Dresden) zitiert aus der Satzung des Vereins zur Förderung der FaTaMa im Deutschsprachigen Raum e.V. (weiterhin im Text nur mit Verein betitelt), dort werden alle Maschinenwesende Studierende mit einbezogen. Die TUMünchen merkt an, dass man einen bestimmten Zeitpunkt aussuchen könnte und die Mitglieder ab diesem Zeitpunkt bestimmt. Als Beispiel führt er an, dass alle Fachschaften, die seit 2000 nicht mehr dabei waren, auch nicht als Mitglieder zählen. Zudem merkt das KIT an, dass alle Fachschaften aus dem deutschsprachigen Raum mit vertreten werden sollten. Zusammenfassend werden alle deutschsprachigen Fachschaften, die ab 2017 auf FaTaMa waren auf dieser vertreten, solange sie nicht dagegen sprechen. Uni Stuttgart führt an, das die Dagegensprechung in Textform eigehen sollte, um auch dies auch dokumentieren zu können. Carsten erklärt, dass die Satzung hinterher von der Rechtsabteilung der RWTH geprüft werden wird.

Executiv Komitee/STAM

TUDresden findet den Namen ExCom nicht passend, da er eher an ein ausführendes Organ erinnnert. Als an ein Ständiger Ausschuss, der nur Input geben soll und nicht die ganze Planung übernimmt. Zudem sollten die Ziele des Comitees mehr an die des Vereins angelehnt werden. Dem stimmt das KIT zu, da normalerweise ja eine Satzung ensteht und der daraus entstehende Verein gegründet wird. Dieser würde sich die Ziele auch gleich setzen. Deshalb kann man das auch ohne Bedenken abschreiben.

Name des Exekutiv Komitees wird in STAM (Ständiger Ausschuss Maschinenbau) geändert. Des Weiteren sollte geklärt sein, wie der STAM miteinander verknüpft ist und ob es einen Präsidenten geben sollen. Die FH Aachen findet einen gleichberechtigten Ausschuss besser, da dort nicht so viele Mitglieder sind und diese sich gut untereinander koordinieren können. München wiederspricht dem und merkt an, dass die Koordinierung viel einfach ist, wenn es einen Präsidenten gibt der die Leute aus ganz Deutschland zusammen trommeln kann, entscheidet wann das nächste Treffen stattfinet und wie es ablaufen kann. Der

Stuttgart: Nicht im Plenum gewählt, sondern im Ausschuss.

TUM: Aus Kreisen des Ausschusses berufen werden, ohne das eine neue FAtama berufen werden muss.

RWTH: WEnn man vom Plenum gewählt wird, hat man viel mehr Aufmerksamkeit. Im STAM wählt man eher seinesgleichen.

Dresden: Präsident hat keine weiteren sonderrechte, oder Meinungen.

RWTH: Präsident sollte sich eher

STAM sollte entsenden und vertritt die FaTaMa.

Dresden: Man darf nur die Meinung der FaTaMa weitergeben. sondern nur persönliche Meinung auf Fakultätentag weitergegeben.

FH Aachen: Sind vom plenum gewählt worden, können nochmal vorher über Dinge Reden. Die gefahr ist nicht da, dass dort einer seine Meinung verteilt. Man kann sagen: Es gibt keinen Konkreten Beschluss, aber der STAM sieht das so.

Dresden: Diesen Leuten vertrauen wir und wenn die das gut finden

TUM Eilentscheide werden auch hinterher vom plenum bestätigt. Vll sollte man das auch so handhaben.

Dresden: Eine Rechtfertigung des STAM muss es da auch geben.

RWTH: PräSTAM, evtl neuer Name

TUM: Falls es leute gibt, die mitarbeiten wollen, können mit eingebudnen werden per Satzung und GO und auf jedenfall helfen.

Dresden: DIe Ausschüsse sollten nur beratend tätig sein.

RWTH: WEnn bedarf besteht, dann muss GO geändert werden. Beratung kann STAM sich eh immer holen. Soll ein Rahmen bzw. ein Gerüst geschaffen werden. oder soll es vertagt werden,da dies nicht weiter vorgeführt wird.

Darmstadt: Das gerüst sollte schon da sein um später schnell einsetzten zu können und sich nicht nochmal die Arbeit machen zu müssen

Dresden: wie ist der AK bisher definiert. Muss man bei genauerer Regelung, auch genau aufzeichnen wer alles kommt.

RWTH: muss dann in der GO aufgeführt werden. AKs werden gestrichen

Plenum

Behält die bisherigen Aufgaben bei.

STAM

Der Stam wird nicht jedes jahr neu gewählt und sollte dann noch die Nachbereitung mit abgewickelt werden. Bis der neue STAM eingearbeitet ist.

Dresden: Beide dürfen Öffentlich werden, gibt es dann konkurrenz

RWTH: kein Problem, besser in 2 Zeitungen als nur in 1.

Dresden: die 3 Hochschulen besser rausnehmen, Damit man die vilefältigkeit besteht aber man nicht muss lieber jemand der Bock auf den Job hat. Als jemand der das Machen muss, damit

TUM: besser mit sollten, ersetzen. So können

KIT: Wie sieht es aus mit ehemaligen Studierenden, können diese auch in den Ausschuss?

Dresden: WER inhaltlich studenten vertreten möchte, sollte auch Student sein. Kann sich aber im Verein engagieren

KIT: Was ist mit Auflösung wenn die 3 Mitglieder nicht merh erfüllt werden.

RWTH: die arbeiten trotzedem weiter und werden nicht aufgelöst. Präsident stellt die Einladung der FaTaMa sicher. So kann er deligieren oder selbst einladen.

Es geht eher darum eine Satzung zu beschließen die man neuen Mitglieder gibt um ungefähr zu zeigen. Und eine Satzung zu haben. von

Antragsberechtigt sind alle mitglieder

TUM: so sind aber alle anderen die keine Vertreter sind nicht antragsberechtigt

Dresden: Also alle Studenten, des maschinenwesens und Artverwandte Studiengänge

RWTH: Darf der STAM redaktionell ändern. Ja

fatama/2017_aachen/workshops/bundesweite_studienvertretung.1495730778.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017/05/25 18:46 von rwth