In dem Workshop „Optimierung der Struktur von Studierendenvertretungen“ auf der Fatama 2018 sollte ihn Hinblick auf die Novellierung des Bayrischen Hochschulgesetzes im Juli 2018, welche den einzelnen Hochschulen die Struktur der Studentischen Vertretung überlässt, eine möglichst gute Struktur der Studierendenvertretung gefunden werden.
Hierbei wurden unterschiedliche Systeme anderer Bundesländer und Hochschulen verglichen.
Des weiteren wurde eine Anforderungsliste erstellt aus welcher ein grundlegendes Organigramm hervorging.
Anforderungen bzw. grundlegende Ideen:
mit möglichst wenig Personen machbar
wünsche der Fachschaften müssen berücksichtigt werden
Gewaltenteilung
selbständige Handlungsfähigkeit der einzelnen Organe
offene Fachschaftsstruktur (für Studierende der Fakultät öffentliche Sitzungen)
simpel (schnell durchschaubar)
Mitentscheidung der Studierenden in allen für Sie betreffenden Bereiche
Gesammelte Fachschaften sind stärker als das größere Gremium alleine
Asta hat Haushaltsrecht (StuPa kontrolliert)
Asta kann Gebühren von den Studierenden erheben
Alle Gremien Treffen sich im Studierendenparlament um ein möglichst hohen Informationsaustausch zu gewährleisten
Das Vorschlagsrecht der Fachschaften soll eine möglichst große Vernetzung der engagierten Studierenden der Fakultät fördern. Jedes Mitglied der Fachschaft darf sich zur Wahl aufstellen lassen.
Eine Person darf die Mitgliedschaft in der Fachschaft nicht verwährt werden.
Da das entstandene System sehr ähnlich zu bestehenden Systemen nicht bayrischer Hochschulen ist kam der Workshop zu dem Schluss das eine Änderung nur bei Hochschulen sinnvoll ist wo ein vollständiger Systemwechsel vollzogen wird.
– Hochschule Augsburg 2018/05/14 22:59