Workshopleitung: Carsten Schiffer (RWTH)
Workshopblock: 5
Anwesende Hoschulen: FAU Erlangen (FSII CBI LSE CEN), FH Aachen (Luft- und Raumfahrttechnik), HAW Hamburg, HS Augsburg, HS Coburg, HS Hannover, HS münchen, KIT, Leibniz Universität hannover, Magdeburg, OTH Regensburg, Tu Bergakademie Freiberg, TU Braunschweig, TU Darmstadt, Tu Dresden, Tu Hamburg-Harburg, Tu Kaiserslautern, TU München, Uni Bremen, Uni Stuttgart (Fachgruppe Mach&Co), Uni Stuttgart (Flurus)
Offenen Brief der KaWuM anschließen und erweitern.
Auf der FaTaMa2016 in Dresden wurde sich in einem Workshop Gedanken gemacht, wie man mit dem Urheberrechtsgesetz als Studierende umgeht. Dort wurde eine Petition verfasst und mit anderen BuFaTas abgestimmt und an die Bundesregierung zugeschickt.
Seitdem wurde ein Referentenentwurf des Bundesjustizministerium gemacht, der sehr Hoschulfreundlich gestimmt ist und ein Entwurf der Bundesregierung, der eher den Verwertungsgesellschaften zuspielt. Zudem mehrere Stellungnahmen zu diesem Thema, die alle hier vorgestellt und diskutiert werden.
Natürlich sollte der Gesetzesentwurf schnell von stattengehen. Die Verträge enden schon im September, sodass für die entstandene Lücke noch eine Lösung gefunden werden müsste. Wenn das Novatorium nicht verlängert werden sollte.
Auf der Seite des Bundesjustizministerium findet man Stellungnahmen aller Art. In diesem Workshop wurde besonders die Stellungnahmen der VG Wort, des Bibliotheksverband des Land NRW und der Kanzler und Kanzlerinnen des Hochschulen NRW
Das Urheberrecht entscheidet zurzeit zwischen gedruckten und nicht gedruckten Werken. Die online verfassten Papiere sind bisher nicht im Gesetz berücksichtigt, dies sollte so bleiben da das Verfahren so durchsichtiger und die Verwaltung simpler wird.
Das Gesetz regelt auch Bilder, Videos, Vorlesungen und Kunst. Die Verwertungsgesellschaften sind zwar unterschiedlich, greifen aber alle auf das gleiche Gesetz zurück. Dieses Gesetz gilt erst mal für alle Werke, ganz gleich in was für einer Form.
Die neuen Pauschalen werden über Stichproben berechnet, dies wird aber zu mehr Verwaltungsaufwand führen. Da in den Vorlesungen genau bestimmt sein soll, wie viele Studierende diese Vorlesung besuchen und daraus die Stichproben entstehen. Dies sollte besser definiert werden, da Vorlesungen auch öffentlich sind und dort auch keine Studierende die Vorlesung besuchen können.
Ein Weiteres Problem könnte sein, dass Aufzeichnung bzw. Hörsaalübertragungen verboten werden könnten, da diese als öffentliche Übertragungen gelten. So würde Deutschland im internationalen Vergleich mit anderen Hochschulen drastisch zurück fallen. Es muss also zu Lehrqualitätssicherung ohne Mehrkostenaufwand beibehalten werden.
Carsten erstellt eine Beschlussvorlage aus dem Offenen Brief und gibt dem Plenum darüber Kentniss.
Elsevier hat nochmals ein sehr schlechtes Angebot dem Projekt DEAL vorgelegt. Sodass die Verhandlungen sich weiter verschieben. Die meisten Hochschulen haben bereits die Verträge mit Elsevier gekündigt. Falls dies noch nicht geschehen ist nochmal der Hinweis, bei der Hochschule nachzufragen und eventuell dies anzustoßen.
Die bereits ausgetretenen Hoschulen findet ihr hier: https://www.projekt-deal.de/vertragskuendigungen_elsevier/
Elsevier ist ein Verlag, der sich um das veröffentlichen von Wissenschafltichen Zeitschriften und Büchern kümmter. Darunter fallen auch viele Maschinenbau Publikationen.