Protokrollant: Jakob Procher
Berichterstatter: Lea Grahn
Anwesende Fachschaften: Aachen, TU München, FH München, Bremen, Karlsruhe, Cottbus,
Verlauf:
Vorstellung einzelner Personen
Bisheriger Kontakt einzelner Personen mit Akkreditierung
- Allgemeines: Welche Standards werden überprüft, Ablauf über Instanzen und Fachbereiche, Kriterien eingehalten?, Akkreditierungsbeauftragter, regelmäßige Umfragen u. Evaluationen, beteiligung Studierender,
- Vorstellung des Aufbaus,
- Akkreditierungsrat, wer kommt in den Akkreditierungsrat? 2 möglichst unterschiedliche Personen (Ort, Studiengang), Entscheidet über Akkreditierungsagenturen, leitet und überwacht, Verwaltung d. Datenbank, Entwickelt konkrete Kriterien und Ablauf, Transparenz!,
10 verschiedene in Deutschland, z.T. spezialisiert auf Studiengänge,
Antrag m. Selbstbericht bei Agentur
Zusammenstellung Gutachtengruppe und Festlegung des Begehungstermin,
Unterlagensichtung
Begehung (mit Gesprächen verschiedener Instanzen),
Gutachten
Entscheidung (auf Grund der Empfehlung) für 5 Jahre (eventuell auch unter Auflage)
Fragen
Welche Erfahrung haben die Anwesenden schon bei Akkreditierungen gesammelt?
Bleibt die Akkredetierung bei Änderungen am Studiengang erhalten (konkret auf Cottbus bezogen)?:
Je nach Länder abhängig,
Eindrücke aus der Fragerunde
es gibt Konkrete Regeln: European Standards and Guidlines, Regeln d. Akkreditierungsrats, Ländervorgaben, Hochschulgesetz;
Bleibt es weiter bei 10 Agenturen?: Spezialisierung sinnvoll; Entwicklung der Agenturen; Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit; Qualitätssicherung;
Sind Unterschiede bei Zusammenarbeit mit Agenturen merklich?: Agenturen haben eigenes Verfahren (Ablauf); Referierenden und Gutachtender abhängig; unterschiedliches Serviceangebot; Worauf wird Schwerpunkt gesetzt; sinnvoll Schreiben von Gutachter auszustellen;
Akkreditierung außerhalb Deutschlands?: European Guidlines; besitzen auch ähnliche Kriterien; Aufbau des Akkreditierungswesens nicht immer gleich;
Diskussion über Semesterwochenstunden pro ECTS und Module
Anmerkung: Es gibt Unterschied bei Akkreditierung und Re-Akkreditierung.
intern über Fachschaften, AStA, Senat etc.
extern über Gutachter, Kommissionen –> Akkreditierungspool
Da gabs doch grad ein BVerfG-Urteil:
aus Baden Wüttemberg;
Äußerung des Verfassungsgericht: „Akkreditierung sind okay, müssen aber gesetzlich verankert sein“
Was machen die Länder daraus?
Akkreditierung wurde nicht in Frage gestellt, nur die Durchführung
Fragen?