Inhaltsverzeichnis

Mindestlohn

Workshopleitung: Tanja Roth (DRESDEN)
Workshopblock: Block 5, Samstag 16.05.2015, 11:30 Uhr - 13:00 Uhr
Teilnehmende Unis: PADERBORN, KAISERSLAUTERN, STUTTGART, DRESDEN, DARMSTADT, KARLSRUHE, MÜNCHEN
Protokollant: Alexander Klonk

Ablauf:

Kurze Vorstellung des Mindestlohngesetzes
Erläuterung der Problemstellung in DRESDEN
Informationsaustausch
Beschlussformulierung für das Abschlussplenum

Das Mindestlohngesetz: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Mindestlohn.

Der Mindestlohn für Zeitungsausträger wurde kurz angesprochen.
Der Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.15 8.50€
Überstunden dürfen monatlich nicht mehr als 50% der eigentlichen Arbeitszeit übersteigen.
Arbeitnehmer können nur durch einen gerichtlichen Vergleich auf den Mindestlohn verzichten.
Ein Hinweiß auf Hotline und Website zum Mindestlohn wurde gegeben.
Für die Überprüfung der Einhaltung sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig. Bei nicht zahlen des Mindestlohn stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und wir mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 € bestraft.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet die Arbeitszeiten (Dauer/Beginn/Ende) aufzuzeichnen und diese 2 Jahre lang aufzubewahren.
Die Prüfbehörde kann verlangen, dass die Unterlagen am Arbeitsort bereitgehalten werden.
Das Bundesministerium für Finanzen kann die Vorschriften ändern.
Ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit und kostet bis zu 30.000€

Ausnahmen vom Mindestlohn:

Praktikanten fallen unter den Mindestlohn außer es handelt sich um ein Pflichtpraktikum, ein Orientierungspraktikum vor dem Studium (bis zu 3 Monate), oder ein Praktikum während des Studiums außer man hat beim gleichen Arbeitgeber schon gearbeitet.
Nicht unter den Mindestlohn fallen: Minderjährige, Azubis, Ehrenamtliche Tätigkeiten …

Vorstellung aus DRESDEN über das Fachpraktikum im 7.Semester:

Das komplette 7. Semester ist dafür vorgesehen. 16 Wochen sind Pflicht die meisten machen jedoch 5-6 Monate da die Unternehmen meistens nur 5-6 Monate ausschreiben.
Die meisten Studenten verdienen etwa 800€ monatlich.
Im Praktikum ist eine interdisziplinäre Projektarbeit pflicht. (ähnlich der Bachelor-Arbeit) Die Arbeitszeit ist jedoch nicht dafür vorgesehen (Zusatzarbeit zu Hause)
Die ersten 16 Wochen fallen noch nicht unter den Mindestlohn die freiwilligen dann aber doch.
In STUTTGART steht das Praktikum als 3-6 monatiges in der Prüfungsordnung.
In DRESDEN steht es in der neuen Prüfungsordnung als 16 wöchiges Praktikum.
In KAISERSLAUTERN sind 20 Wochen verpflichtend.
DRESDEN und KAISERSLAUTERN berichten von Problemen mit den Projektarbeiten im Unternehmen.
Das Problem ist, dass die Unternehmen noch keine Konzepte haben diese Arbeiten vertraglich zu binden da Mindestlohn gezahlt werden müsste.
Die Unternehmen tun sich schwer den Mindestlohn für Praktikanten zu zahlen, welcher nach den jeweiligen Pflichtwochen für die freiwilligen Wochen fällig wäre.
Bericht von KAISERSLAUTERN über Daimler in STUTTGART. Viele werden von 35h/Woche auf 30h/Woche runtergestuft um nur noch 1000€ anstatt 1300€ zu zahlen.
DRESDEN berichtet, dass ihr Praktikantenamt in Problemfällen durch die Übergangsphase das Praktikum verlängert, damit die Unternehmen nicht den Mindestlohn zahlen müssen und die Studenten weiterhin beschäftigen.
Da das Gesetz noch sehr frisch ist, gibt es noch keine Rechtsprechung dazu. Dadurch gibt es noch viele Ungeklärte Fälle wie zum Beispiel, dass wenn man das Praktikum splittet nicht klar ist ob der zweite Teil unter Mindestlohn fällt oder noch als Pflichtpraktikum zählt.
KAISERSLAUTERN berichtet über Probleme der Unternehmen fähige Praktikanten zu finden.
DRESDEN berichtet über Probleme, dass von Unternehmen keine Rückmeldungen kommen.
KAISERSLAUTERN empfiehlt Daimler als Arbeitgeber!
In KAISERSLAUTERN muss man im 20 wöchigen Praktikum 4 Wochen in einer anderen Abteilung machen.
In DRESDEN entfällt der Praktikumsbericht durch die interdisziplinäre Arbeit.

DRESDEN schlägt vor, einen FaTaMa Beschluss zu formulieren der sich dafür ausspricht, dass Praktikanten generell Mindestlohn bekommen sollen.
KAISERSLAUTERN weist auf die Problematik für Bachelorstudenten hin, dass die Unternehmen sich sträuben Praktikanten nur für 3 Monate zu verpflichten.
PADERBORN findet die Regelung, 3 Monate Pflichtpraktikum – unbezahlt, alles was darüber hinausgeht – bezahlt mit Mindestlohn, sehr sinnvoll.
DARMSTADT schlägt vor die Unis dazu anzuregen ihr Praktikumslängen anzugleichen, damit nicht der Fall eintritt, dass Unternehmen sich im Bewerbungsprozess aus Kostengründen für Studenten entscheidet, die längere Praktika haben und dadurch länger unbezahlt arbeiten.
DRESDEN sieht das Problem nicht so, da man im Praktikum Ingenieursarbeit erledigt für die das Unternehmen ohne Praktikanten einen viel teureren Ingenieur einstellen müssten.
Problematik: FHs werden nicht von ihren 20 Wochen Praktikum weggehen und Unis nicht von ihren 16….
MÜNCHEN hat 10 Wochen Pflichtvorpraktikum.

BESCHLUSSVORSCHLAG:

Die FaTaMa 2015 spricht sich dafür aus, dass die Universitäten ihre Praktikumslängen auf 16 Wochen angleichen. Um gleiche Voraussetzungen beim Bewerbungsprozess für die Studenten zu erreichen.

Abstimmung im Workshop:
Wer ist dafür, dass das Praktikum voll mit Mindestlohn entlohnt wird:

Dafür:8
Dagegen:1
Enthaltungen:2

BESCHLUSSVORSCHLAG:

Die FaTaMa 2015 fordert, dass Studenten in ihrem Praktikum im fortgeschrittenen Studium von Beginn an mit mindestens Mindestlohn entlohnt werden.

BESCHLUSSVORSCHLAG:

Die FaTaMa 2015 spricht sich gegen die individuelle Verlängerung der Pflichtpraktikumszeit durch Praktikantenämter aus.

Zur Dokumentationspflicht:

Problematik SAKs/Hiwis machen oft Überstunden dürfen dies jedoch rechtlich eigentlich nicht. Bislang fiel dies nicht auf, durch die Dokumentationspflicht müssen alle dokumentiert werden und die Arbeitszeiten müssen eingehalten werden. Das heißt wenn die Stunden nicht ausreichen um die Aufgaben zu erledigen müsste der Vertrag angepasst oder eine weitere Kraft eingestellt werden.
DRESDEN berichtet von Problemen, dass die Unis fordern, dass die auszufüllenden Zettel gefälscht werden um die Zeiten einzuhalten.
DRESDEN weist auf die Vorteile der Dokumentationspflicht hin wie zum Beispiel dass jetzt Auffällt das SAKs/Hiwis Urlaubsanspruch haben. Es wirkt dem ausbeuten der Studenten entgegen.