====== VG Wort ====== **Anwesende Fachschaften** Uni Hannover, Hochschule Regensburg, BTU Cottbus, Stuttgart, TU Darmstadt, TU Hamburg, Freiberg, TU Braunschweig, TU Kaiserslautern, RTWH Aachen, TU München ===== Einführung ===== Neues Urhebergesetz §52a (Link zum Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html) Gesetz wurde 2003 zum ersten Mal aufgenommen Der Bundesgerichtshof hat 2013 in einem Urteil wurde beschlossen, dass ab 1.1.2016(Frist verlängert auf 01.01.2017) anstatt einer Pauschale jedes Skript abhängig von Studierendenzahl und Seitenanzahl einzeln abgerechnet werden (Link zum Urteil: http://openjur.de/u/641887.html) Änderungen: -> Es dürfen in Skripten keine Grafiken mehr aus frei zugänglichen Skripten (z.B. aus den Büchern des Springer Verlags) genutzt werden, sondern anstatt dessen noch Links ->Auch Passwort geschützte Skripte müssten überarbeitet werden ->Pilotprojekt in Osnabrück ist gescheitert è Regelung wurde auf 1.1.2017 verschoben, damit Porfessoren und Dozenten Zeit haben ihre Skripte zu überarbeiten ->25% der Lehrenden meinten, dass diese Änderungen zu Lasten der Qualität ist ->31% der Lehrenden meinten, dass Zeitaufwand nicht gerechtfertigt ist ->78,98% Eigenes Lehrmaterial der Uni Osnabrück ->Vom uneigenen Lehrmaterial ca 9% Meldepflichtig ->8ct pro Teilnehmer und Seite und Semester abgerechnet è ca 5000€ pro Vorlesung In der Umsetzung für 2017 deutschlandweit sind 10 ct pro Seite und Student und Semester geplant è noch höhere Kosten als in Osnabrück Es könnte passieren, dass Professoren aufgrund des hohen Aufwandes keine Skripte mehr herraus, sondern steigen auf Literaturlisten Sehr viel Arbeit für die Professoren die Skripte neu zu überarbeiten und die Seiten einzeln abzurechnen. ===== Disskussion ===== In Freiberg werden Skripte dann über die Fachschaft als „Gedankenprotokoll“ vergeben Studenten müssten Streiken, um der Änderung entgegen zu wirken -> Streik aber zu aufwendig -> wenn offener Brief keine Resultate zeigt, dann wird über Streik geredet Professoren sind an den FSR heran getreten, um dem Gesetz entgegen zu wirken Schreiben der FaTaMa und ggf. auch anderer Studiengänge an die Politik, damit das Gesetz nicht fortgeführt wird Allgemein wenig zum Thema an die Öffentlichkeit gedrungen, obwohl das Urteil schon durch ist und anfangs für 01.01.2016 angesetzt war Austausch der Fachschaften nach der FaTaMa, wenn man mit den Professoren gesprochen hat, Ansprechpartner: * ->christina.oberpriller@st.oth-regensburg.de * ->sophia.schubert@st.oth-regensburg.de Thema so öffentlich wie möglich machen * ->Auch auf der BuFaTa, MeTaFa etc. * ->Veröffentlichen an den jeweiligen Uni’s * ->In Flugblätter/E-Mail o.Ä. publizieren Betrifft auch andere Studiengänge (Andere tagende BuFaTas besprechen das Thema auchè Baufak, Physik, E-Technik etc) Fachbücher sind zu teuer und die Bibliothek hat einen zu geringen bestand Wenn das Gesetz durchkommt, müssten alle Studenten auf Grafiken der frei zugänglichen Fachbücher (Springer Verlag etc) zurückgreifen Im Gesetz steht, dass in einem geschlossenen Kreis von Mitarbeitern Grafiken veröffentlicht und genutzt werden dürfen Aufzeichnungen von Vorlesungen nicht mehr möglich oder schwer umsetzbar, da abgefilmte Präsentationen auch als Publikationen zählen und so unter das Urteil fallen è müsste noch geklärt werden, unsicher da zu wenig Info bis jetzt ===== Offener Brief der BuFaTas ===== An wen soll es adressiert werden? -> An die Bildungsminister der jeweiligen Bundesländer und den Bundestag Wie soll dieses Gesetz genau durchgesetzt werden Deutschland als Wissensstandort Preiswerte und zugängliche Medien für die Bildung sorgen für eine bessere Lehre, somit kann auch die Forschung vorangetrieben werden ->Dies ist wichtig damit Deutschland weiter hin als „Bildungshochburg“ fortbesteht Im Schreiben klarmachen, dass die Skripte so wie sie bisher waren unabdinglich sind Skripte sind Arbeitsmaterial nicht nur lesematerial ->Beispiel: in Grafiken Sachen reinzeichnen ->Stichpunkte aufschreiben etc. Kosten für die Überarbeitung der Skripte sollen gespart werden (Skriptüberarbeitung aufwendig, Geld für Lehre fehlt dann) Ohne Internet wird der Zugriff auf die Bilder schwer bis unmöglich Der Brief soll nach der MeTaFa (im September 2016) und nach Absprache mit den anderen BuFaTas an folgende Institutionen geschickt werden: * Deutscher Bundestag * Alle 16 Landtage * HRK Hochschulkonferenz * Kultusministerkonferenz * VG Wort * Europäisches Parlament * VDI * Landesastentreffen * Evtl. Industrieverbände Die Briefe sollen nach Möglichkeit vom Vorstand der FaTaMa versendet werden. ALS BITTE AN ALLE FACHSCHAFTEN: Bitte fragt bei euren Profs nach wie und ob sie damit umgehen, bzw informiert diese falls sie noch nichts darüber wissen. Außerdem würden wir euch bitten eure Studierenden über das Thema mit E-Mails, Flugblätterkampagnen etc zu informieren. ===== Erste Version des Briefes ===== Grobe erste – von uns und den BuFaTas noch geänderte – Version des offenen Briefes an den Bundestag: (Endgültige Version extra im Wiki!) Sehr geehrte Damen und Herren, am 20. März 2013 wurde das Gesetz zur öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung nach §52a UrhG geändert. Demnach sind ab dem 1. Januar 2016 alle urheberrechtlich geschützten Quellen in Vorlesungsskripten an die VG Wort zu melden und abzurechnen. Mit dieser Gesetzesänderung sind die unterzeichnenden Fachschaftentagungen nicht einverstanden. Das Bildungssystem in Deutschland konnte erst aufgrund der frei zur Verfügung gestellten Lernmaterialen wachsen. Dieses Gesetz wird die Qualität der Lehre und Forschung in den deutschen Hochschulen, und damit die Grundlage der deutschen Wirtschaftskraft, spürbar vermindern. Nach Rücksprache mit Professoren diverser Universitäten und Hochschulen würden anstatt Skripten in Zukunft vermehrt nur Literaturlisten anstatt von ausformulierten Skripten zur Verfügung gestellt. Skripte sind für die Studierenden besonders wichtig, da diese nicht nur gelesen, sondern vielmehr zum Arbeiten verwendet werden. Die Skripte sind größtenteils auf den Vorlesungsinhalt und damit auf die Schwerpunkte des Fachbereichs angepasst und eignen sich daher viel besser für die Studierenden. Im Handel oder den Bibliotheken erhältliche Fachbücher erfüllen diese Voraussetzung meist nicht. Skripte sind unabdingbar für eine gute Lehre! Der Aufwand und die damit verbundenen Kosten die Skripte komplett zu überarbeiten, stellen zudem eine unnötige Belastung des Lehrkörpers dar. Gelder die diesem Prozess zugeführt werden, sollten stattdessen direkt in die Lehre, zum Beispiel in Form von Stellen für Tutorien, investiert werden. Unsere Befürchtung ist, dass die dafür benötigten Gelder durch den Abbau genau solcher, dringend benötigter Stellen, zweckentfremdet werden. Am Beispiel der Hochschule Osnabrück, an welcher die neue Regelung bereits im Wintersemester 2014/2015 angewandt wurde, wird deutlich, dass mehr als 60% der Betroffenen mit dieser Umstellung unzufrieden bis sehr unzufrieden sind. Rund 42% des nicht hochschuleigenen Materials sind davon betroffen. Die Auswirkungen dieses Gesetzes werden also viel tiefer greifen gute Forschung braucht gute Lehre! Aufgrund von frei zugänglichen Medien war es Deutschland möglich, seinen jetzigen Bildungsstandard zu erreichen und zu halten.