====== Mindeslohn ====== **Protokollant** Jens Tamson, KIT **Teilnehmer** RWTH Aachen, TU München, KIT, FH Lübeck, Uni Stattgart, TU Hamburg, TU Darmstadt, TU Braunschweig **Themen** * Verankerung von Praktika in den SPOs * Angebot von (Pflicht-)Praktikumsplätzen * Arbeitszeitdokumentation * Hiwi-Verträge ===== Verankerung von Praktika in den SPOs ===== * TU München: 18 Wochen Pflichtpraktikum für 11 Credits * FH Lübeck: 12 Wochen Pflichtpraktikum für 12 Credits * TU Hamburg: 12 Wochen Pflichtpraktikum für 18 Credits * HS Mannheim: 30 Credits für 1 Praxissemester * Uni Stuttgart: 12 Wochen Pflichtpraktikum für 12 Credits * TU Braunschweig: 10 Wochen Pflichtpraktikum für 10 Credits, Problematik, dass die geforderte Wochenarbeitszeit, die Arbeitszeit nach Leistungspunkten gewichtet übersteigt * KIT Karlsruhe: * VT 12 Wochen Pflichtpraktikum für 14 Credits MACH: Praktikum ohne LP als Zulassungsvoraussetzung zum Master. Möglichkeit zur flexiblen Gestaltung, wann der Student es ablegen möchte. Allgemein: Praktika Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussarbeit ===== Angebot von (Pflicht-)praktikumsplätzen ===== TU Hamburg: Nach Einführung des Mindestlohns: * Rückgang von Stellenausschreibungen * große Schwierigkeiten Praktikumsplätze zu finden * Situation mittlerweile entspannt, Firmen haben sich darauf eingestellt * Firmen bieten häufig nur Pflichtpraktika an * Hoher Bürokratieaufwand bzgl. Arbeitszeitdokumentation TU München: * Pflichtpraktika werden häufig über vorherige oder nachherige Werkstudententätigkeit künstlich zu freiwilligen Praktika verlängert * Kein Wechsel zwischen privater studentischer Versicherung und gesetzlicher möglich, was bei einigen Werkstudenten zu sehr teuren Tarifen führt Uni Stuttgart: * Erfahrung, dass viele Firmen wieder Praktika mit einer Laufzeit über der Pflichtpraktikumsdauer anbieten * Pflichtpraktikum von 12 Wochen bis 6 Monaten im Curriculum KIT Karlsruhe: * Umgehung der Problematik des Mindestlohns durch Kenntlichmachung einer Mindestdauer für Pflichtpraktika, damit Firmen die Studenten auch länger als 3 Monate ohne Zahlung des Mindestlohns anstellen können TU Darmstadt: * Empfehlung zu Werkstudententätigkeiten vor- und nach dem Pflichtpraktikum/der externen Abschlussarbeit RWTH Aachen: * Erfahrung, dass viele Firmen sich unsicher sind, wann Mindestlohn zu zahlen ist, vor allem bei Einzelfällen, wie Werkstudententätigkeit mit anschließender externer Abschlussarbeit o.ä. **Allgemein: ** Entlohnung der Praktika ist der Regelfall, allerdings nach Region unterschiedlich Arbeitszeitdokumentation Außer in Darmstadt ist die Arbeitszeitdokumentation eher reine Formalität. Die tatsächlichen Arbeitszeiten können beliebig abweichen. Regional unterschiedlich werden Stundenzettel 1 Mal im Semester, monatlich oder wöchentlich eingereicht. Die Unterzeichnung erfordert überall unterschiedlich viel Aufwand. In Darmstadt muss die monatliche Arbeitszeit genau angepasst werden. ===== Hiwiverträge ===== **Löhne** * Bei keiner Uni war eine Anpassung der Löhne auf Mindestlohnniveau notwendig, da bereits vorher ausreichend * Selbst für gleiche Arbeit gibt es je nach Abschluss verschiedene Löhne * Vergütung von Tutorenjobs TU Hamburg: * sehr gut vergütet, da mehr Stunden als Tutorien TU Darmstadt: * Streichung von Weihnachtsgeld und Umlage auf Lohnsatz. Hier bestünden ansonsten Fairnessprobleme, da nur Studenten, die von August bis Dezember angestellt sind Anspruch haben. TU München: * Auszahlung von Weihnachtsgeld ist wie der Lohn selbst abschlussabhängig ===== Anstellung ===== Anstellung üblicherweise über die Hochschule und Lohnauszahlung über Landesbesoldungsstelle (außer am KIT, wo beides über die Hochschule läuft). In Darmstadt ist der Vertragspartner nicht das Institut/der Lehrstuhl, sondern die Fakultät und der Dekan unterschreibt alle Verträge. Versichertennachweis Krankenkassenbescheinigungen überall notwendig, außer Hamburg: dort Kopie der Versichertenkarte ausreichend