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- | ---- | + | ===== Die wichtigen Punkte der KaWuM ===== |
- | ===== Diskussion ===== | + | Natürlich sollte der Gesetzesentwurf schnell von stattengehen. Die Verträge enden schon im September, sodass für die entstandene Lücke noch eine Lösung gefunden werden müsste. Wenn das Novatorium nicht verlängert werden sollte. |
- | === Zitierquoten | + | ==== Stellungnahmen ==== |
- | Die Zitierquoten waren vor dem Entwürfen nicht geregelt. Es gibt eine generelle Entscheidung | + | Auf der [[http:// |
- | KaWum: | + | ==== Diskussion ==== |
- | Bei 60a geht es um Dinge die in der Vorlesung zitiert | + | Das Urheberrecht entscheidet zurzeit zwischen gedruckten und nicht gedruckten Werken. Die online verfassten Papiere sind bisher nicht im Gesetz berücksichtigt, |
+ | Das Gesetz regelt auch Bilder, Videos, Vorlesungen und Kunst. Die Verwertungsgesellschaften sind zwar unterschiedlich, | ||
+ | Die neuen Pauschalen | ||
+ | Ein Weiteres Problem könnte sein, dass Aufzeichnung bzw. Hörsaalübertragungen verboten werden könnten, da diese als öffentliche Übertragungen gelten. So würde Deutschland im internationalen Vergleich mit anderen Hochschulen | ||
- | === Stellungnahmen === | + | Carsten |
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- | Urheberrecht entscheidet zwischen gedruckten und nicht gedrucktne werken. Bisher werden online verfasste dinge nicht im Gestz berücksichtigt. Sollte man schon so lassen, da es durchsichterg wird das verfahren. | + | |
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- | Verwaltung durch die Uni wird simpler | + | |
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- | Möglichst Studienfreundliche Lösung mindestens das des Bibliotheksverbands. | + | |
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- | Zapf hat zusätzlich 1-2 Sätze hinzugefügt. | + | |
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- | KaWuM auch mit Entwürfen verfasst. Schön das sich damit befasst wird. Problem ist, dass am Ende auch am Basis von Stichproben erfolgen kann, Schwäche im Gesetzt. Einzelfall abrechung. Haben beleuchtet, das Novatorium ist Ende September. In Kraft treten des Gesetztes wird erst später erfolgen. Es wird eine Lücke, die Sinnvoll zu dekclen sein. wenn nicht sollte sich das Novatorium verlängert werdne. Des weiteren | + | |
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- | Vorlesungen und BIlder in einem anderen GEsetz geregelt oder nicht? | + | |
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- | Verwertungsgesellschaften sind unterschiedlich, | + | |
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- | Freigrenzen wurden angehoben, was darin vewendet worden ist. Punkt der Vergütung ist fällt mit unter die Vergütung. Wie sind Kursgrößen zu bestimmenn. Kannst auch schon früher eine | + | |
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- | Wann pauschal über eine Stichprobe zu berechnen ist. Das dies gegebenenfalls zu mehraufwand führen wird. Es sagt wann | + | |
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- | Muss besser definiert sein, wer die definierenden Studis sind die das Hören, aber könnten mehr hingehen da auch Vorlesungen öffentlich sind. Und somit Gebühren erhoben werden. | + | |
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- | Gesetzgrundlage: | + | |
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- | Vorlesungsaufzeichnung: | + | |
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- | man kann Forderungen stellen , dies tun allerdings schon genau andere Stellungnahmen. sollte eher eine kristischer anstoß sein. | + | |
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- | Carsten | + | |
=== Projekt DEAL === | === Projekt DEAL === |