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fatama:2017_aachen:allgemein:tagungsordnung:start

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 ===== §8 Wahlen ===== ===== §8 Wahlen =====
  
-  - Steht eine Wahl auf der Tagesordnung, so kann verlangt werden, dass ein geeigneter Studierender zunächst das zu besetzende Amt beschreibt. +(1) Steht eine Wahl auf der Tagesordnung, so kann verlangt werden, dass ein geeigneter Studierender zunächst das zu besetzende Amt beschreibt.\\ 
-  Die Sitzungsleitung eröffnet und schließt die Kandidierendenliste. Auf Wunsch muss sie neu eröffnet werden. +(2) Die Sitzungsleitung eröffnet und schließt die Kandidierendenliste. Auf Wunsch muss sie neu eröffnet werden.\\ 
-  Kandidierende, die die Kandidatur annehmen, stellen sich vor und antworten einzeln auf relevante Fragen zu ihrer Person und zu ihrer Kandidatur, wenn dies verlangt wird. +(3) Kandidierende, die die Kandidatur annehmen, stellen sich vor und antworten einzeln auf relevante Fragen zu ihrer Person und zu ihrer Kandidatur, wenn dies verlangt wird.\\ 
-  Kandidierende, die verhindert sind, an dem FaTaMa Plenum teilzunehmen, müssen die Annahme ihrer Wahl vor der Sitzung gegenüber einer anwesenden Person nachweislich erklärt haben. +(4) Kandidierende, die verhindert sind, an dem FaTaMa Plenum teilzunehmen, müssen die Annahme ihrer Wahl vor der Sitzung gegenüber einer anwesenden Person nachweislich erklärt haben.\\ 
-  Nach Beendigung der Debatte leitet die Sitzungsleitung die Abstimmung ein. +(5)Nach Beendigung der Debatte leitet die Sitzungsleitung die Abstimmung ein.\\ 
-  Bei Wahlen hat jede Fachschaft so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Eine Gewichtung wie in §7 Abs. (1) b wird nicht vorgenommen. Gewählt sind diejenigen Kandidierenden, auf die die meisten Stimmen entfallen. Wenn die Anzahl der Kandidierenden die Anzahl der zu vergebenden Mandate nicht übersteigt, kann im Block gewählt werden, falls nicht mindestens ein Drittel der anwesenden Fachschaften widerspricht. +(6) Bei Wahlen hat jede Fachschaft so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Eine Gewichtung wie in §7 Abs. (1) b wird nicht vorgenommen. Gewählt sind diejenigen Kandidierenden, auf die die meisten Stimmen entfallen. Wenn die Anzahl der Kandidierenden die Anzahl der zu vergebenden Mandate nicht übersteigt, kann im Block gewählt werden, falls nicht mindestens ein Drittel der anwesenden Fachschaften widerspricht.\\ 
-  Bei Stimmengleichheit findet, falls erforderlich, eine Stichwahl statt. +(6) Bei Stimmengleichheit findet, falls erforderlich, eine Stichwahl statt.\\ 
-  Bei Stimmengleichheit nach der Stichwahl entscheidet das Los.+(7) Bei Stimmengleichheit nach der Stichwahl entscheidet das Los.
  
 ===== §9 Mehrheitsermittlung ===== ===== §9 Mehrheitsermittlung =====
  
-  - Soweit in dieser Tagungsordnung nichts anderes bestimmt ist, entscheidet die FaTaMa mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Einfache Mehrheit bedeutet, dass die Zahl der Ja-Stimmen die der Nein Stimmen überwiegt. +(1) Soweit in dieser Tagungsordnung nichts anderes bestimmt ist, entscheidet die FaTaMa mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Einfache Mehrheit bedeutet, dass die Zahl der Ja-Stimmen die der Nein-Stimmen überwiegt.\\ 
-  Ein Antrag ist abgelehnt: +(2) Ein Antrag ist abgelehnt: 
-      bei Stimmengleichheit + 
-      wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen Enthaltungen oder ungültig sind. +a. bei Stimmengleichheit\\ 
-  Unmittelbar nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses kann dieses angezweifelt und eine neue Stimmzählung verlangt werden. Ergibt die erneute Auszählung kein qualitativ anderes Ergebnis, ist eine weitere Anzweifelung unzulässig. Nach dreifacher erneuter Auszählung wird die Abstimmung im einfachen Modus geheim durchgeführt.+b. wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen Enthaltungen oder ungültig sind. 
 + 
 +(3) Unmittelbar nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses kann dieses angezweifelt und eine neue Stimmzählung verlangt werden. Ergibt die erneute Auszählung kein qualitativ anderes Ergebnis, ist eine weitere Anzweifelung unzulässig. Nach dreifacher erneuter Auszählung wird die Abstimmung im einfachen Modus geheim durchgeführt.
  
 ===== §10 Das Sitzungsprotokoll ===== ===== §10 Das Sitzungsprotokoll =====
  
-  - Von jeder Sitzung der FaTaMa ist ein wahrheitsgetreues und sinngemäßes Protokoll anzufertigen, das die gestellten Anträge, die Abstimmungsergebnisse und eine Liste der anwesenden Fachschaften enthalten muss. Der Name und die Fachschaft der protokollierenden Person ist im Protokoll zu vermerken. Die FaTaMa Organisation stellt die Protokolle für die Öffentlichkeit auf der Homepage zur Verfügung.+(1) Von jeder Sitzung der FaTaMa ist ein wahrheitsgetreues und sinngemäßes Protokoll anzufertigen, das die gestellten Anträge, die Abstimmungsergebnisse und eine Liste der anwesenden Fachschaften enthalten muss. Der Name und die Fachschaft der protokollierenden Person ist im Protokoll zu vermerken. Die FaTaMa Organisation stellt die Protokolle für die Öffentlichkeit auf der Homepage zur Verfügung.
  
  
fatama/2017_aachen/allgemein/tagungsordnung/start.1494615038.txt.gz · Zuletzt geändert: 2017/05/12 20:50 von rwth